Frankfurt verbietet Lachgas für Jugendliche – Schutz vor Gefahren!

Frankfurt verbietet Lachgas für Jugendliche – Schutz vor Gefahren!

Frankfurt am Main, Deutschland - Am 3. Juli 2025 hat die Stadtverordnetenversammlung in Frankfurt am Main eine entscheidende Änderung der Gefahrenabwehrverordnung (GAVO) beschlossen. Diese Maßnahme, die am 15. Juli in Kraft treten wird, zielt darauf ab, insbesondere Kinder und Jugendliche vor den gesundheitlichen Risiken des Lachgaskonsums zu schützen. Laut rheinmainverlag.de dürfen Minderjährige künftig im gesamten Stadtgebiet Lachgas weder konsumieren noch mitführen oder weitergeben.

Für Erwachsene gilt ein Verbot des Konsums und der Abgabe von Lachgas auf Spielplätzen, Schulhöfen, in Fußgängerzonen und in Grünanlagen. Die Entscheidung ist eine Reaktion auf die steigende Verbreitung und Verharmlosung des Lachgases, das vor allem über Onlinehandel und Kioske leicht erhältlich ist. Annette Rinn, Dezernentin für Ordnung, Sicherheit und Brandschutz, betont die Dringlichkeit dieser Regelung für die Sicherheit im öffentlichen Raum.

Gesundheitliche Risiken im Fokus

Lachgas, auch bekannt als Distickstoffmonoxid, ist unter Jugendlichen als Partydroge zunehmend beliebt. Doch die gesundheitlichen Risiken sind nicht zu unterschätzen: Der Konsum kann zu Bewusstlosigkeit, motorischen Ausfällen und sogar zu bleibenden neurologischen Schäden führen. Notaufnahmen berichten über eine alarmierende Zunahme von Fällen, die mit Lachgaskonsum in Verbindung stehen, wie es auch in tagesschau.de nachzulesen ist.

Der Bund plant zudem ein umfassendes Verbot des Verkaufs und Erwerbs von Lachgas an Kinder und Jugendliche. Ein Gesetzentwurf, der Anfang Juli vom Bundeskabinett gebilligt wurde, wird derzeit im Bundestag behandelt. Dieses neue Gesetz unterliegt dem Neuen-psychoaktiven-Stoffe-Gesetz (NpSG) und sieht vor, dass Lachgas in Kartuschen mit mehr als 8 Gramm für Kinder und Jugendliche im Besitz und Erwerb untersagt wird. Auch der Verkauf über Automaten und Versandhandel soll verboten werden, um den Missbrauch als Droge einzudämmen.

Weitere Maßnahmen auf Bundesebene

Zusätzlich zu den Maßnahmen auf lokaler Ebene wird auch der Umgang mit Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO) streng reguliert. Diese Substanzen werden häufig als K.O.-Tropfen missbraucht. Im Rahmen der Gesetzesänderung werden Produktion, Handel und Inverkehrbringen von GBL und BDO ab einem Gehalt von mehr als 20 Prozent verboten. Ausnahmen gelten lediglich für gewerbliche, industrielle oder wissenschaftliche Anwendungen sowie für Arzneimittel, wie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums erläutert.

Die Maßnahmen sind alle Teil eines größeren Plans, die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten und sie vor potenziellen Gefahren zu schützen. Die Stadt Frankfurt ist damit die erste in Hessen, die solch strenge Regelungen bezüglich Lachgas einführt, und richtet sich damit gegen die zunehmende Verharmlosung dieses gesundheitlich bedenklichen Konsums.

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OrtFrankfurt am Main, Deutschland
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