Mainova-Kunden aufgepasst: Überraschende Nachzahlungen bis 600 Euro!
Mainova-Kunden in Hessen müssen nach Preisbremsen in der Energiekrise möglicherweise nachzahlen. Verbraucherschützer empfehlen Widerspruch.

Mainova-Kunden aufgepasst: Überraschende Nachzahlungen bis 600 Euro!
In Hessen brodelt die Gerüchteküche: Tausende Verbraucher der Mainova erhalten derzeit Post, in der sie über nachträgliche Nachforderungen informiert werden. Diese betreffen die im Jahr 2023 eingeführten Preisbremsen, die ursprünglich zur finanziellen Entlastung während der Energiekrise gedacht waren. Ziel dieser Preisbremsen war es, die Kosten für Gas, Fernwärme und Strom in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld zu deckeln. So lag der Preisdeckel für Gas beispielsweise bei maximal 12 Cent pro kWh, für Fernwärme bei 9,5 Cent und für Strom bei 40 Cent pro kWh. Diese Maßnahmen galten für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs, wie hessenschau.de berichtet.
Doch die Freude über niedrigere Kosten währte nur kurz. Mainova räumt ein, dass es bei der Berechnung der Preisbremsen Fehler gab. Rund 59.000 Fälle erforderten nun nachträgliche Korrekturen, und die meisten Kunden müssen nachzahlen. Besonders betroffen sind etwa 49.000 Haushalte, deren Nachforderungen zwischen 60 und 600 Euro liegen. Verbraucherschützer zeigen sich besorgt über die mangelnde Transparenz bei den Nachforderungen. Betroffenen Verbrauchern wird geraten, schriftlich Widerspruch einzulegen und eine klare Nachvollziehbarkeit der Berechnungen zu verlangen.
Verwirrung und Sorgen unter den Verbrauchern
Bereits seit Anfang September 2023 wenden sich zunehmend Mainova-Kunden an die Verbraucherzentrale Hessen aufgrund von unklaren Nachforderungen, wie die Verbraucherzentrale in einer Pressemitteilung betont. Darunter ist auch die Familie A. aus Bürstadt, die eine Abbuchung von rund 600 Euro ohne ausreichende Erläuterungen erhalten hat. Herr Ulrich S. aus Frankfurt bekam eine Mitteilung über 130 Euro, die mit unklaren Informationen verbunden war. Auch der Bad Vilbeler Herr B. vermutete gar einen Betrugsversuch und erhielt nur unzureichende Antworten von Mainova.
Die Verbraucherzentrale Hessen hebt hervor, dass die Nachforderungen nicht nur für Hessen ein Problem darstellen. Die Unklarheit bei den Berechnungsgrundlagen und die pauschalen Nachforderungen sorgen für Verwirrung und für Unmut bei den Verbrauchern. Gesetzlich sind Rechnungen für Energielieferungen klar und verständlich zu halten, doch hier sieht die Verbraucherzentrale erheblichen Nachbesserungsbedarf.
Empfehlungen der Verbraucherschützer
Die Verbraucherzentrale fordert daher, dass betroffene Kunden rechtzeitig Widerspruch einlegen und nach einer detaillierten sowie gesetzeskonformen Berechnung fragen. Eine Frist von zehn bis vierzehn Tagen sollte gesetzt werden, um eine Antwort zu erhalten. Andernfalls wird empfohlen, die Schlichtungsstelle Energie in Berlin zu kontaktieren, sollte keine oder eine unzureichende Antwort von Mainova erfolgen.
Eines scheint sicher: Die Unsicherheit rund um die Nachforderungen wird noch einige Zeit für Aufregung unter den Verbrauchern sorgen. Die Situation zeigt einmal mehr, dass bei der Energieversorgung und insbesondere bei den Preisanpassungen Klarheit und Transparenz unerlässlich sind.