Streikrecht für Lehrer: Konferenz Verboten gut?!? in Frankfurt geplant

Streikrecht für Lehrer: Konferenz Verboten gut?!? in Frankfurt geplant

DGB-Haus Frankfurt, Deutschland - Was war das damals für ein Aufreger! Vor genau zehn Jahren gingen die beamteten Lehrkräfte in Hessen auf die Barrikaden und setzten mit einem Streik ein starkes Zeichen gegenüber der Politik. Heute, am 16. Juni 2025, erinnert die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft an diesen historischen Moment und hat anlässlich des Jahrestages eine interessante Konferenz angekündigt. Unter dem Titel „Verboten gut?!?“ wird am Donnerstag, dem 4. September 2025, von 10 bis 16 Uhr im DGB-Haus Frankfurt über das Streikrecht verbeamteter Lehrkräfte diskutiert. Die Einladung dazu ist bereits verschickt worden, und es wird eindringlich zu einer regem Teilnahme aufgerufen, damit viele Kolleginnen und Kollegen an diesem wichtigen Austausch teilhaben.

Doch die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Streiken als verbeamteter Lehrer haben sich in den letzten Jahren nicht wirklich verändert. Das Streikverbot für Lehrer mit Beamtenstatus, das durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) bestätigt wurde, bleibt aufrecht. Dieses Urteil stellt klar, dass das Verbot legitim ist und die verh imposed Geldbußen für unerlaubtes Streiken verhältnismäßig waren. Ein Beispiel ist die Lehrerin Kerstin Wienrank, die für die Teilnahme an einem Warnstreik im Jahr 2009 bestraft wurde, trotz der Tatsache, dass sie die Vertretung organisiert hatte, um Unterrichtsausfälle zu vermeiden. Finanzielle Strafen in Höhe von 100 bis 300 Euro sind dabei keine Seltenheit.

Rechtliche Grundlage des Streikverbots

Laut dem Bundesverfassungsgericht, das schon 2018 entschied, dass diese Beschränkungen verfassungsgemäß sind, haben Beamte eine besondere Treuepflicht gegenüber dem Staat. Diese Pflicht sorgt dafür, dass sie in Krisenzeiten zuverlässig sein müssen. Das Streikverbot ist demnach ein Kernbestandteil des Berufsbeamtentums und wird als fundamentales Strukturprinzip angesehen, das im Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes verankert ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Beamten hoheitliche Aufgaben ausüben oder nicht; entscheidend ist allein der Beamtenstatus.

Die rechtlichen Grundlagen sind also klar: Beamte, einschließlich verbeamteter Lehrer, dürfen in Deutschland nicht streiken. Auch wenn das Streikrecht in anderen Ländern anders geregelt ist, sieht die deutsche Rechtsprechung in den Treuepflichten der Beamten einen ausreichenden Grund für dieses Verbot. Die Interessenvertretung der Beamten ist jedoch gewährleistet, denn sie können sich gewerkschaftlich organisieren und ihre Anliegen auf anderen Wegen an die Öffentlichkeit bringen. Wer als Lehrer in Hessen arbeiten möchte und auf ein Streikrecht Wert legt, sollte überlegen, ob eine Anstellung als Angestellter nicht die bessere Wahl wäre.

Die geplante Konferenz „Verboten gut?!?“ wird nicht nur eine Hommage an den Streik von vor zehn Jahren, sondern auch eine Möglichkeit bieten, über den aktuellen Stand der Dinge und zukünftige Entwicklungen im Bereich der Rechte und Pflichten von Lehrern zu diskutieren. Der Veranstaltungsort im DGB-Haus Frankfurt verspricht einen lebhaften Austausch, den sich niemand entgehen lassen sollte.

Also, wenn Sie Interesse an dieser Thematik haben und sich aktiv für die Rechte von Lehrkräften einsetzen möchten, merken Sie sich den 4. September vor! Hier sind alle nötigen Informationen auf einen Blick:

Datum Uhrzeit Ort Titel
04. September 2025 10:00 – 16:00 Uhr DGB-Haus Frankfurt Verboten gut?!?

Interessierte sollten sich die Gelegenheit nicht entgehen lassen, um in den Dialog über die Bedingungen für Lehrkräfte und das Streikrecht einzutauchen. Bleiben Sie dran, wenn es um Bildung und die Rechte der Lehrenden geht – da liegt was an!

Details
OrtDGB-Haus Frankfurt, Deutschland
Quellen

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