Illegale Müllkippe in Albungen: Anwohnerin schlägt Alarm!

Illegale Müllkippe in Albungen: Anwohnerin schlägt Alarm!
Albungen, Deutschland - Am 10. Juni 2025 entdeckte eine Anwohnerin in Albungen, an der Straße „An der Berka“, eine große Menge illegal entsorgten Mülls. Diese aufmerksame Bürgerin war mit dem Auto unterwegs, als sie den Müll bemerkte und umgehend die Polizei informierte. Wie die HNA berichtet, erwies sich die Polizei jedoch als nicht zuständig und verwies die Anwohnerin an das Ordnungsamt in Eschwege.
Am darauffolgenden Dienstag kontaktierte die Anwohnerin das Ordnungsamt, das versprach, den Baubetriebshof mit der Beseitigung des Mülls zu beauftragen. Doch bei einer späteren Überprüfung stellte man fest, dass der Müll weiterhin hinter der Leitplanke lag. Das Müllaufkommen umfasste beunruhigende Gegenstände wie einen Spülkasten, eine Matratze, Bauschutt, (Farb-)Eimer, Plastikboxen und Geschirr. Die Anwohnerin vermutete, dass ein kleiner Transporter für die illegale Entsorgung verantwortlich war, da die Menge an Müll nicht in ein Auto gepasst hätte.
Die Sprecherin der Stadt Eschwege, Scarlett Grebestein, gab an, dass sie keine Informationen zu einer möglichen Anzeige oder dem Zeitpunkt der Müllbeseitigung hatte. Die Situation ist bedenklich, denn die illegale Müllentsorgung im Werra-Meißner-Kreis nimmt zu und verursacht hohe Kosten für die Kommunen. Schätzungen zufolge können die Kosten für die Beseitigung illegaler Abfälle im Kreis bis zu mehreren Tausend Euro, im unteren fünfstelligen Bereich, betragen. Zudem liegt die jährliche Abfallmenge durch illegale Entsorgung in diesem Gebiet bei insgesamt sechs Tonnen.
Die rechtlichen Konsequenzen
Aber wie wird mit der illegalen Müllentsorgung rechtlich umgegangen? Die Bußgeldkataloge für Müllentsorgung in Deutschland regeln die Strafen für unsachgemäße Müllentsorgung und variieren stark nach Bundesland sowie Art des Vergehens. In Hessen etwa werden für unsachgemäße Entsorgung von Hausmüll Bußgelder von 10 Euro bis hin zu weit höheren Beträgen verhängt, je nach Schwere des Delikts.
Illegale Müllentsorgung kann sowohl als Ordnungswidrigkeit als auch als Straftat geahndet werden. Während in der Regel eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bestraft wird, können schwere Fälle zu Strafanzeigen und sogar Freiheitsstrafen führen. Nach § 18a und § 18b des Abfallverbringungsgesetzes kann die unrechtmäßige Abfallverbringung mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren bestraft werden.
Eine besorgniserregende Entwicklung
Die Zunahme illegaler Müllentsorgung ist nicht nur ein lokales Problem. In ganz Deutschland steigen die Zahlen, was zu einem jährlichen Abfallaufkommen von etwa 325 bis 350 Millionen Tonnen führt. Hochgerechnet auf alle Landkreise ergeben sich Kosten von mehreren Millionen Euro durch illegale Abfälle. Daher wird der Aufruf laut, das Bewusstsein für die richtigen Entsorgungsmöglichkeiten zu schärfen und die rechtlichen Konsequenzen für diejenigen klarer zu kommunizieren, die ihren Müll nicht ordnungsgemäß entsorgen.
Das Umweltbundesamt ergänzt diese Problematik, indem es darauf hinweist, dass die Überwachung der grenzüberschreitenden Abfallverbringung notwendig ist, um illegale Entsorgungen zu stoppen und die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Regelmäßige Kontrollen und Kooperationen mit den Zollbehörden sowie die Beteiligung an gemeinsamen Kontrollen im Europäischen Vollzugsnetzwerk sollen dazu beitragen, die illegale Abfallwirtschaft einzudämmen.
Die Situation in Eschwege ist ein Beispiel unter vielen, das zeigt: Illegale Müllentsorgung ist ein widriger Umstand, der von allen angegangen werden muss, um unserer Umwelt nicht nur heute, sondern auch für kommende Generationen gerecht zu werden.
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Ort | Albungen, Deutschland |
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