Einwilligung im Datenschutz: Rechte, Pflichten und neue Anforderungen!

Erfahren Sie, was die Vogel Communications Group über verantwortungsvolle Datenverarbeitung zum Datenschutz sagt und warum dies wichtig ist.
Erfahren Sie, was die Vogel Communications Group über verantwortungsvolle Datenverarbeitung zum Datenschutz sagt und warum dies wichtig ist. (Symbolbild/MH)

Einwilligung im Datenschutz: Rechte, Pflichten und neue Anforderungen!

Frankenberg (Eder), Deutschland - Das Thema Datenschutz wird immer wichtiger, nicht nur für Unternehmen, sondern auch für die Verbraucher selbst. Vor diesem Hintergrund hat die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG die verantwortungsvolle Handhabung personenbezogener Daten in den Fokus gerückt. Ein wichtiges Element dabei ist die Einwilligung zur Nutzung von E-Mail-Adressen für redaktionelle Newsletter. Diese Newsletter informieren über Produkte und Dienstleistungen wie Fachzeitschriften, Veranstaltungen oder E-Learning-Angebote. Die Verbraucher sind in der Lage, die Nutzung ihrer Daten aktiv zu steuern und können ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, ohne dass dies die Rechtmäßigkeit vorhergehender Datenverarbeitungen beeinflusst, wie kfz-betrieb.vogel.de berichtet.

Ein weiteres wichtiges Thema ist die Sicherheit persönlicher Daten. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat klare Vorgaben, die den Schutz dieser Daten festlegen. Die Einwilligung zur Verarbeitung von Daten spielt hierbei eine zentrale Rolle. Diese muss freiwillig, unmissverständlich und nach ausreichender Information der Betroffenen erfolgen. Im Idealfall sollten die Nutzer immer auch über ihre Rechte, wie das Recht auf Widerruf ihrer Einwilligung, informiert werden. Das ist wichtig, denn eine Einwilligung erlischt nach ihrem Widerruf für die Zukunft – frühere Datenverarbeitungen bleiben jedoch rechtmäßig. So schützt die DSGVO das Recht auf Privatsphäre, wie es auch die dr-datenschutz.de beschreibt.

Datenschutz und Einwilligung

Wenn man sich mit dem Thema Einwilligung beschäftigt, sollte man sich den Anforderungen der DSGVO bewusst sein. Sie besagt, dass eine Einwilligung frei gegeben werden muss, das heißt, dass betroffene Personen nicht unter Druck gesetzt werden dürfen. Es besteht zudem die Möglichkeit, die Einwilligung schriftlich, elektronisch oder auch mündlich abzugeben. Aber die Nachweispflicht liegt beim Verantwortlichen. Wer glaubt, dass die Einwilligung eine Formalität ohne große Bedeutung ist, der irrt. Denn die DSGVO sieht nicht nur ein Widerrufsrecht vor, sondern auch besondere Bedingungen für die Verarbeitung sensibler Daten. Mehr dazu erläutert dsgvo-gesetz.de.

Die Einwilligung muss zudem an klar definierte Zwecke gebunden sein, und ein sogenanntes Kopplungsverbot besagt, dass für einen Vertragsabschluss keine Einwilligung zur Verarbeitung nicht notwendiger Daten verlangt werden darf. Und was, wenn man einmal seine Meinung ändert? Ganz einfach – der Widerruf der Einwilligung muss jederzeit möglich sein. Dies gilt nicht nur für die Einwilligung selbst, sondern auch für die Informationen, die darüber bereitgestellt werden müssen. Wer von seinen Rechten Gebrauch machen möchte, ist hier klar im Vorteil.

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OrtFrankenberg (Eder), Deutschland
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