
Am 1. Februar 2025 um 08:50 Uhr eröffnete das Amtsgericht Wiesbaden das Insolvenzverfahren über die build-ing. limes-invest GmbH & Co. KG. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in der Neukirchner Straße 51, 65510 Hünstetten, und sie wird durch die build.ing. limes-invest Verwaltungsgesellschaft mbH als persönlich haftende Gesellschafterin vertreten. Der beauftragte Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Johannes Konstantin Hancke, stammt von der Kanzlei HEZEL HANCKE PARTNER Rechtsanwälte PartmbB.
Das Insolvenzgericht hat die Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet, was bedeutet, dass die Geschäftsführung die Insolvenzmasse unter Aufsicht eines Sachwalters verwalten darf (§ 270 Abs. 1 InsO). Ziel dieser Vorgehensweise ist die Erhöhung der Sanierungschancen der Gesellschaft. Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 8. April 2025 schriftlich beim Sachwalter anzumelden.
Eigenverwaltung und Sanierung
Die Eigenverwaltung ist ein Verfahren, das insbesondere bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung genutzt wird. Es ermöglicht dem Unternehmen, sich selbst zu verwalten und notwendige Sanierungsmaßnahmen einzuleiten. Die Regelungen zu diesem Verfahren wurden seit 2012 verstärkt mit dem Schutzschirmverfahren assoziiert, das jedoch häufig nur in Ausnahmefällen angewendet wird. In praktischen Anwendungen ist die Eigenverwaltung in der Regel vorteilhafter, insbesondere, wenn bereits Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist.
Wie auch im Fall der build-ing. limes-invest GmbH kann diese Form der Eigenverwaltung dazu beitragen, die Geschäftsabläufe aufrechtzuerhalten und Chancen zur Sanierung zu nutzen. Besonders hebt sich ab, dass das Insolvenzgericht der Schuldnerin erlaubt, in Eigenverwaltung zu arbeiten, was der Firma mehr Kontrolle über den Sanierungsprozess gibt.
- Gläubigerversammlung am 29. April 2025 um 10:00 Uhr im Justizzentrum Wiesbaden.
- In der Versammlung wird die Schuldnerin den aktuellen Stand präsentieren und der Sachwalter wird eine Stellungnahme abgeben.
Für Gläubiger ist es wichtig, nachzuweisen, dass ihre Forderungen rechtmäßig sind, indem sie entsprechende Urkunden oder Rechnungen beifügen. Zudem müssen Gläubiger mit Sicherungsrechten an beweglichen Sachen oder Rechten diese unverzüglich beim Sachwalter anzeigen.
Rechtsrahmen und Vorgehensweise
Im Rahmen des Insolvenzrechts ermöglicht § 270d InsO die Beantragung eines Schutzschirmverfahrens, das sowohl präventiv als auch reaktiv genutzt werden kann. Dies geschieht, um drohende Zahlungsunfähigkeit abzuwenden und um Zeit für Sanierungsmaßnahmen zu gewinnen. Das Verfahren kann in fünf Schritten durchlaufen werden, beginnend von der Vorbereitung bis zur Gläubigerversammlung, in der über den Sanierungsplan entschieden wird.
Das Schutzschirmverfahren ist besonders senierend, da es dem Unternehmen ermöglicht, die eigenen Geschäfte fortzuführen, ohne sofort von Gläubigern unter Druck gesetzt zu werden. Dies führt oft zu einem Schuldenschnitt, bei dem Einigungen über Rückzahlungen getroffen werden. Diese Maßnahmen zeigen die gesetzlichen Möglichkeiten auf, wie Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten weiterhin operieren können und Perspektiven für eine sanierte Zukunft entwickeln.
Die Entwicklung im Fall der build-ing. limes-invest GmbH ist somit nicht nur ein Spiegelbild für die derzeitige wirtschaftliche Lage, sondern auch ein Indikator für die Breite der gesetzlichen Möglichkeiten im Insolvenzrecht. Der Verlauf der nächsten Monate wird entscheidend dafür sein, wie die Gesellschaft ihre Herausforderungen angehen kann und ob sie gestärkt aus dem Verfahren hervorgeht.