
Für die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025 werden in Hessen derzeit die ersten Briefwahlunterlagen verschickt. Die Fristen für die Wahl sind aus logistischen Gründen besonders kurz, was den zuständigen Wahlausschüssen eine zügige Vorbereitung abverlangt. Am vergangenen Donnerstag haben die Wahlausschüsse bereits über die Zulassung von Wahlkreiskandidaten sowie Landeslisten entschieden.
Stimmzettel für die unterschiedlichen Wahlkreise werden momentan gedruckt und an die Gemeindezentralen ausgeliefert. Zwar erfolgt der Versand der Briefwahlunterlagen nicht zum gleichen Zeitpunkt bundesweit, doch die Bürger sind gut beraten, sich frühzeitig um ihre Wahlunterlagen zu kümmern. Sie können diese direkt im Wahlbüro ihrer jeweiligen Gemeindeverwaltung beantragen und außerdem vor Ort ausfüllen und abgeben.
Antragsverfahren und Verantwortlichkeiten
Es bestehen keine speziellen Wahllokale in Schulen; vielmehr sind die Wahlbüros aller 421 Städten und Gemeinden in Hessen für die Briefwahl zuständig. Briefwähler haben die Möglichkeit, ihre Unterlagen im Wahlbüro abzuholen, sie zu Hause auszufüllen und entweder zurückzubringen oder per Post an die Gemeinde zu senden.
Eine wichtige Regel für alle Briefwähler ist die rechtzeitige Rücksendung ihrer Wahlbriefe. Diese müssen spätestens am Wahltag um 18 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein. Die Entwicklung der Briefwahl in Hessen hat sich seit 2008 stark gewandelt, als zur Beantragung keine besonderen Gründe mehr angegeben werden mussten. Diese Regeländerung hat zu einem Anstieg der Briefwahlquote geführt. Bei der Bundestagswahl 2021 betrug die Quote in Hessen 51 Prozent.
Im Vergleich zu den Landtagswahlen 2023 und der Europawahl 2024, bei denen die Briefwahlquote jeweils rund 37 Prozent betrug, zeigen diese Zahlen den wachsenden Trend zur Briefwahl. Insgesamt sind in Hessen circa 4,3 Millionen Menschen wahlberechtigt.
Kommunalwahlen und Wahlrecht
Um den Kontext zu erweitern, ist es wichtig zu beachten, dass die Wahlen in Deutschland, einschließlich der Kommunalwahlen, durch verschiedene Gesetze der Länder geregelt werden. Kommunalwahlen betreffen die parlamentarischen Vertretungen in Gemeinden und Städten und umfassen auch die Direktwahlen von Bürgermeistern sowie die Wahlen zu Kreistagen und Landräten. Die gesetzliche Grundlage für diese Wahlen findet sich im Grundgesetz, Artikel 28, Absatz 1.
In Hessen herrscht die Magistratsverfassung vor, die eine Trennung von Bürgerschaft und Verwaltung vorsieht. Diese Regelung ist fruchtbar für verschiedene Wahlverfahren, unter denen Kumulieren und Panaschieren besonders hervorzuheben sind. Dies ermöglicht den Wählern, Stimmen zu bündeln oder auf mehrere Kandidaten zu verteilen.
Gemeinden und deren Zusammensetzung sind daher auch üblicherweise durch unterschiedliche Regelungen geprägt, die das Wahlverhalten und die Wahlbeteiligung beeinflussen. Die Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen ist im Durchschnitt niedriger als bei Landtags- oder Bundestagswahlen und spiegelt oft lokale Themen und Interessen wider.
Für den bevorstehenden Wahltag lautet die Devise, sich rechtzeitig zu informieren und aktiv am politischen Prozess teilzunehmen. Informationen und Unterstützung sind über lokale Verwaltungen und offizielle Webseiten, wie etwa Hessen.de, erhältlich.