
Ein tragischer Verkehrsunfall in Steinfurth, der sich vor etwa eineinhalb Jahren ereignete, hat nun vor Gericht für Aufsehen gesorgt. Der 33-jährige Angeklagte, ein ehemaliger Bad Nauheimer, wurde wegen fahrlässiger Tötung, schwerer Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt. Das Gericht sprach eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten aus, die auf die schwere der Tat und die Umstände der Trunkenheitsfahrt zurückzuführen ist. Laut FNP kam der Angeklagte ohne gültigen Führerschein und unter starkem Alkoholeinfluss hinter das Steuer.
Der Vorfall ereignete sich am 21. Juli 2023. An diesem Abend wurde der Angeklagte von einem Freund abgeholt, um gemeinsam zum Dorffest nach Ober-Mörlen zu fahren. Im Laufe des Abends konsumierte er schätzungsweise 10 bis 15 Gläser Baccardi-Cola. Obwohl alle Beteiligten wussten, dass sie mit dem Auto nach Hause fahren würden, entschieden sie sich gegen die Nutzung eines Taxis. Um 5:45 Uhr startete die Gruppe in dem Fahrzeug des Freundes. Ein während der Fahrt aufgenommenes Video dokumentiert die übermütige Stimmung der Fahrgäste.
Der Unfall und seine Folgen
Als der Angeklagte mit 109 km/h in einer Linkskurve fuhr, geriet das Fahrzeug außer Kontrolle und überschlug sich. Der Fahrzeughalter, der als Mitfahrer unterwegs war, wurde aus dem Wagen geschleudert und erlitt tödliche Verletzungen. Der Fahrer selbst überstand den Unfall mit leichten Verletzungen, wohingegen zwei weitere Mitfahrer schwere Verletzungen erlitten und unter anhaltenden psychischen Folgen leiden.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten gefordert, während die Verteidigung eine Bewährungsstrafe beantragte, die jedoch abgelehnt wurde. Neben der Gefängnisstrafe wurde auch beschlossen, dass der Angeklagte 70 Prozent der Verfahrenskosten der Nebenkläger übernehmen muss, was auf die Schwere seiner Taten hinweist.
Rechtliche Aspekte von Trunkenheitsfahrten
Trunkenheitsfahrten sind ein häufig begangenes Delikt in Deutschland, das durch § 316 StGB geregelt wird. Ein Fahrer muss in der Lage sein, ein Fahrzeug sicher zu führen, was durch Alkohol oder andere berauschende Stoffe beeinträchtigt werden kann. Der Angeklagte war sich der Tragweite seines Handelns bewusst, wusste jedoch offensichtlich nicht um den Grad seiner Fahruntüchtigkeit. Dies fällt unter die Rechtsfigur der „actio libera in causa“ – ein schuldunfähiger Fahrer kann dennoch für die Folgen seiner Fahrt verantwortlich gemacht werden, wenn er vorher alkoholisiert war, wie im Fall des Angeklagten. Ein bezahltes Gutachten kann zur Beurteilung, ob eine Bewährungsstrafe gewährt werden könnte, entscheidend sein, insbesondere wenn mildernde Umstände vorliegen, die über das Durchschnittliche hinausgehen Haufe.
Ein Urteil in derartigen Fällen basiert auch oft auf der individuellen Situation der betroffenen Person. Mildernde Umstände könnten beispielsweise psychische Belastungen oder der Verlust eines nahen Angehörigen sein. In der Praxis bedeutet dies, dass bei einem positiven Prognoseurteil zwar auch frühere Vergehen keine automatische Ablehnung der Bewährungsstrafe nach sich ziehen, jedoch eine besondere Berücksichtigung der Umstände notwendig ist Tarneden.