
Im Werra-Meißner-Kreis steht eine wichtige Entsorgungsaktion für Sonderabfälle bevor. Ab Mittwoch, dem 19. Februar, wird die erste Sammlung von Kleinmengen-Sonderabfall durchgeführt. Diese endet am Freitag, dem 14. März, in Unhausen. Diese Initiative bietet Bürgern die Möglichkeit, schadstoffhaltige Abfälle an unterschiedlichen Standorten umweltgerecht zu entsorgen. Die genauen Termine und Standorte können im Sonderabfallentsorgungsplan auf der Webseite des Werra-Meißner-Kreises abgerufen werden HNA berichtet, dass ….
Zu den abgabefähigen Sonderabfällen zählen unter anderem Chemikalien, Farben, Lacke, Lösemittel, Spraydosen mit Restinhalten sowie PU-Schaumdosen. Insbesondere Haushaltsbatterien dürfen ebenfalls abgegeben werden, während jedoch einige Abfälle nicht angenommen werden, wie beispielsweise getrocknete Dispersionsfarben oder Akkus von E-Bikes. Die Entsorgung ist für Privathaushalte kostenfrei, allerdings dürfen maximal 100 kg oder 100 Liter pro Anlieferung abgegeben werden, wobei Einzelgebinde nicht größer als 20 kg oder 20 Liter sein dürfen.
Wichtige Abgabekriterien und Standorte
Die Abgabe muss in Originalbehältern erfolgen. Umfüllen vor Ort ist nicht gestattet, und unbekannte Flüssigkeiten in nicht beschrifteten Behältern werden nicht akzeptiert. Für alternative Abgaben können Bürger den Wertstoffhof in Meißner-Weidenhausen, Am Breitenberg 1, während der Öffnungszeiten aufsuchen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Ablagerung außerhalb dieser Zeiten als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat geahndet werden kann. Die Öffnungszeiten sind montags von 7 bis 16 Uhr sowie samstags von 8 bis 11 Uhr REMONDIS informiert über ….
Zusätzliche Informationen zu den Annahmekriterien und Abgabekriterien gibt es bei den zuständigen kommunalen Behörden sowie durch den Fachdienst 7.5 unter der Telefonnummer 0 56 57/3 02 47 51. Auch der Zweckverband Abfallwirtschaft ist unter der Nummer 0 56 57/9 89 50 erreichbar. Fragen zur Vermeidung von Sonderabfällen können an die Umweltberaterin Gabriele Maxisch gerichtet werden, die unter 0 56 51/3 02 47 51 oder per E-Mail erreichbar ist.
Umwelt- und Sicherheitsaspekte
Die ordnungsgemäße Entsorgung von Sonderabfällen ist nicht nur eine gesetzliche Obliegenheit, sondern auch essenziell für den Schutz von Mensch und Umwelt. Sonderabfälle unterliegen strengen behördlichen Kontrollen und der Transport solcher Abfälle erfordert eine vorherige Genehmigung. Abfallerzeuger müssen über die Menge und den Zeitpunkt des Abfalltransports informieren, und Betriebsinhaber sind verpflichtet, besondere Fach- und Sachkunde nachzuweisen ALBA weist darauf hin, dass ….
Eine unsachgemäße Entsorgung kann erhebliche Gefahren mit sich bringen. Daher ist die Vermeidung von Sonderabfällen von höchster Priorität. Dies betrifft nicht nur Abfälle aus privaten Haushalten, die in der Regel nicht den Nachweispflichten unterliegen, sondern auch Industrieabwässer, giftige Lösungsmittel und andere gefährliche Stoffe, die sorgfältig klassifiziert und verwaltet werden müssen. Die Entsorgungsmethoden reichen von der Verbrennung in spezialisierten Anlagen bis hin zur Lagerung auf genehmigten Deponien.
Mit diesen Informationen sind die Bürger des Werra-Meißner-Kreises gut vorbereitet, um ihre Sonderabfälle verantwortungsvoll und gesetzeskonform zu entsorgen. Die Umweltberatung empfiehlt eine proaktive Herangehensweise zur Vermeidung und Reduzierung von Sonderabfällen, um nicht nur den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, sondern auch aktiv zum Umweltschutz beizutragen.