Werra-Meißner-Kreis

Punktabzüge für Vereine: Hessen verschärft Schiedsrichter-Regeln!

Der Hessische Fußball-Verband (HFV) hat eine tiefgreifende Neuerung in Bezug auf die Schiedsrichter-Pflichtsollregelung eingeführt. In diesem Jahr wird erstmals das Punktesystem angewendet, um Vereine, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, zur Verantwortung zu ziehen. Bisher wurden bei Nichteinhaltung lediglich Geldstrafen verhängt. Laut HNA müssen in Hessen 1.440 Vereine ihre Schiedsrichterstellen besetzen, jedoch haben 610 Vereine dies versäumt. Von diesen sind 487 Wiederholungstäter, die nun mit Punktabzügen rechnen müssen.

Die Konsequenzen sind bereits deutlich spürbar: Im Fußballkreis Werra-Meißner ist die Zahl der bestraften Vereine von 24 auf 19 gesunken, und insgesamt wurden 17 Punkte abgezogen, wobei mehr als die Hälfte der Abzüge von Mannschaften der Kreisoberliga stammt. Ein Beispiel dafür ist die SG Wehretal, die durch einen Abzug von zwei Punkten ans Tabellenende rutscht. Im Gegensatz dazu hat der Tabellenführer VfL Wanfried seinen Vorsprung vergrößert, während die SG Herleshausen/Nesselröden/Ulfegrund ebenfalls zwei Punkte verlieren musste.

Statistik der Punktabzüge

Die Abzüge sind nicht auf einen einzelnen Fußballkreis beschränkt. Insgesamt sank die Höhe der Geldstrafen im Kreis von rund 4.500 Euro auf etwa 3.500 Euro. Der HFV hat weiterhin festgestellt, dass hessenweit 33 Widersprüche gegen die Bescheide eingereicht wurden, von denen sechs teilweise oder vollständig Erfolg hatten. Die Informationen über die Punktabzüge werden im Online-Portal „Fussball.de“ aktualisiert.

Neue Regularien und Schulungsangebote

Parallel zur Einführung der Punktabzüge hat der HFV bereits zur Saison 2022/23 seine Spielordnung angepasst. Dies beinhaltet neue Kriterien zur Berechnung des Schiedsrichter-Pflichtsolls. Laut HFV stehen den Vereinen Informationsvideos zur Verfügung, die Praxisbeispiele aus vorangegangenen Spielzeiten zeigen und erläutern, wie die neuen Regularien anzuwenden sind. Zusätzlich können Vereine EXCEL-Dateien nutzen, um die erforderlichen Spielleitungen für ihre Schiedsrichter zu ermitteln.

Beispielsweise bildet eine Spielgemeinschaft aus mehreren Vereinen eine Herren-Mannschaft, wobei der federführende Verein für die Erfassung der Schiedsrichter-Pflicht verantwortlich ist. Solche Maßnahmen sollen die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Vorgaben erhöhen.

Ausblick auf die zukünftige Entwicklung

Ab der Saison 2024/2025 wird eine weitere wichtige Regelung greifen. Schiedsrichter im Amateurfußball können dann Spiele für sogenannte Beruhigungspausen unterbrechen. Diese Maßnahme, die bundesweit ab dem 1. Juli 2024 gilt, zielt darauf ab, Störungen im Spielbetrieb zu minimieren und die Gewalt im Fußball zu reduzieren. In der zurückliegenden Saison gab es erhebliche Probleme, wie die 961 Spielabbrüche, die aufgrund von Gewalt- oder Diskriminierungsvorfällen registriert wurden, was lediglich 0,075% aller Partien ausmacht, so FSA.

Die Einführung des DFB-STOPP-Konzepts wird von einer spezifischen Geste des Schiedsrichters begleitet, die die Spieler und Trainer dazu auffordert, Besonnenheit zu bewahren. Diese Regelung sieht vor, dass maximal zwei Pausen pro Spiel bestehen, andernfalls wird das Spiel abgebrochen. Diese Neuerungen sollen den Umgang auf und neben dem Platz verbessern und zu einem respektvollen Miteinander beitragen.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
hna.de
Weitere Infos
hfv-online.de
Mehr dazu
fsa-online.de

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