Werra-Meißner-Kreis

Impfpass-Fälschung: Gericht verhandelt skandalöse Betrugsfälle!

Ein 33-jähriger Mann aus dem Werra-Meißner-Kreis steht derzeit wegen der Fälschung eines Corona-Impfpasses vor dem Amtsgericht in Eschwege. Der Vorfall fand im November 2021 statt, als der Angeklagte über einen Mittelsmann einen gefälschten Impfpass in Auftrag gab. Der gestorbene Fälscher nutzte die persönlichen Daten des Mannes, um ein Dokument zu erstellen, das ihn fälschlicherweise als geimpft auswies. Um den gefälschten Impfpass glaubwürdig erscheinen zu lassen, integrierte er einen falschen Aufkleber mit zwei Covid-Schutzimpfungen und einen gefälschten Arztstempel.

Während der Beweisaufnahme gab der Angeklagte keine Angaben zu den Vorwürfen. Sein Verteidiger, Dr. Kevin Faber, argumentierte, dass es aufgrund des Todes des Fälschers und der Aussageverweigerung des Mittelsmanns kaum Anhaltspunkte für eine Schuld gebe. Er bezeichnete das Verfahren als „verfehlt“ und verwies darauf, dass die Zeugenbefragung nur begrenzte Erleuchtung brachte. Der einzige erschienene Zeuge war ein Kriminalhauptkommissar, der jedoch nicht an den Ermittlungen in dieser Angelegenheit beteiligt war. Das Hauptverfahren wurde vorläufig ausgesetzt, und ein neuer Termin wird voraussichtlich im August anberaumt, um weitere Zeugen zu hören.

Strafbarkeiten von Impfpassfälschungen

Ein weiterer Fall wird im Werra-Meißner-Kreis ebenfalls beleuchtet. Ein 39-jähriger Mann wurde wegen zwölf Urkundenfälschungen verurteilt und erhielt eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen, wobei jeder Tagessatz mit 15 Euro festgelegt wurde, da er Bürgergeldempfänger ist und frischgebackener Vater. Der Anklage zufolge hatte dieser Angeklagte im Jahr 2022 gefälschte Impfpässe für sich, seine Angehörigen sowie Freunde in Auftrag gegeben. Die gefälschten Dokumente, die mit einer falschen Unterschrift eines Arztes aus Alsfeld versehen waren, wurden von einem gesondert angeklagten Impfpassfälscher besorgt, den der Angeklagte über eine Telegram-Gruppe kennengelernt hatte.

Die Richterin machte darauf aufmerksam, dass der Angeklagte rechtlichen Rat hätte einholen können. Trotz seiner Behauptung, er habe nicht gewusst, dass seine Handlungen strafbar seien, stellte die Richterin den Tatbestand der Urkundenfälschung fest, gestützt auf aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH). Dieser hatte bereits im Jahr 2022 klargestellt, dass das Fälschen von Impfbescheinigungen strafbar sei, und eine entsprechende Gesetzesänderung wurde am 24. November 2021 eingeführt, um Unsicherheiten bei der Strafbarkeit zu klären.

Juristischer Kontext

Der BGH hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass auch unter der alten Rechtslage die Fälschung von Impfpässen strafbar sei. Die Sperrwirkung des § 277 StGB a.F. (Fälschen von Gesundheitszeugnissen) fand dabei keine Anwendung. Das Gericht wies darauf hin, dass Täter, die vor der Gesetzesänderung gefälschte Impfpässe erstellten, dies nach wie vor als Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB betrachten werden kann. In einem konkreten Fall hatte das Landgericht Hamburg zuvor einen Angeklagten wegen falscher Impfungen freigesprochen, was durch die neue Rechtsprechung des BGH aufgehoben wurde. Somit hat diese Entscheidung auch Einfluss auf die gegenwärtigen Verfahren im Werra-Meißner-Kreis.

Die Thematik um das Fälschen von Impfpassdokumenten bleibt relevant, da die rechtlichen Strukturen zur Bekämpfung solcher Delikte kontinuierlich angepasst werden. Sowohl die laufenden Verfahren als auch die neue Rechtsprechung verdeutlichen, dass das Vertrauen in gesundheitliche Dokumentationen entscheidend für die öffentliche Gesundheit ist.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
hna.de
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werra-rundschau.de
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brak.de

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