Werra-Meißner-Kreis

Friedhöfe im Werra-Meißner-Kreis: Grabschmuckdiebstähle treiben Angehörige in Verzweiflung!

Die Zunahme von Diebstählen und Vandalismus auf Friedhöfen im Werra-Meißner-Kreis sorgt für große Besorgnis. Seit 2019 leidet die Familie Neumann aus Niederhone unter dem wiederholten Verlust von Grabschmuck an ihrem doppelten Urnengrab. Regelmäßig werden dort Blumengestecke, kleine Figuren und Sträuße entwendet. Die Friedhofsverwaltung in Eschwege bestätigt, dass viele Vorfälle nicht gemeldet werden, was die Dunkelziffer der Diebstähle in der Region erhöht. Pfarrerin Imme Mai spricht ebenfalls von Schwierigkeiten auf Friedhöfen, wozu unangeleinte Hunde und andere Belästigungen zählen.

Die Auswirkungen der Diebstähle gehen jedoch über Einzelfamilien hinaus. Wanfrieds Bürgermeister Wilhelm Gebhard und die Berkataler Verwaltung haben Entwarnung gegeben: Derzeit seien keine aktuellen Diebstähle gemeldet. Doch dies steht im Kontrast zu Berichten wie dem von Renate Rabe, die im November 2024 am Wanfrieder Friedhof die Entwendung ihres Gestecks erlebte. Rabe vermutet, dass der Diebstahl nicht gezielt gegen ihre Familie gerichtet war. Auch der Polizeisprecher Jörg Künstler bestätigt, dass bislang in diesem Jahr auf den Friedhöfen keine Diebstähle angezeigt wurden.

Ursachen und Empfehlungen

Die Diebstähle auf Friedhöfen sind nicht nur auf den Werra-Meißner-Kreis beschränkt. Laut Informationen von bestatterweblog.de kommt es bundesweit häufig zu Entwendungen von Gegenständen wie Bronzefiguren, Grablaternen und Blumen. Oft enden diese Gegenstände im Müll oder werden verkauft, was die Strafverfolgung zusätzlich erschwert. Friedhofsverwalter sind aufgrund ihrer regulären Aufgaben überlastet, was die Einrichtung von Wach- und Ordnungsdiensten schwierig macht.

Um der Problematik entgegenzuwirken, haben Experten Empfehlungen für Friedhofsbesucher ausgearbeitet. Dazu gehört der Verzicht auf wertvollen Grabschmuck, die sichere Befestigung von Grabdekor sowie das Einpflanzen von Pflanzen anstelle des bloßen Hinstellens. Zudem rät die Polizei, keine großen Geldbeträge und Wertsachen mitzunehmen und die Friedhöfe zu Zeiten zu besuchen, in denen viele andere Besucher anwesend sind. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn auffällige Vorkommnisse bemerkt werden – diese sollten umgehend dem Friedhofsverwalter gemeldet werden.

Vandalismus und der Schutz von Friedhöfen

Das Problem des Vandalismus auf Friedhöfen zeigt sich in immer häufigeren Berichten über die Beschädigung von Gräbern und das Entwenden von Blumenschmuck. Ein Beispiel ist der Diebstahl von 47 Gegenständen innerhalb einer Woche auf dem größten jüdischen Friedhof Europas im August 2011. Ein breiter Konsens in der Bevölkerung ist erkennbar: Der Umgang mit Friedhöfen spiegelt den schwindenden Respekt vor Allgemeingut und fremdem Eigentum wider. Diese Tendenzen werden seit Jahren beklagt.

Rechtlich wird der Schutz der Grabstätten als unzureichend angesehen. Die Beschädigung von Gräbern fällt unter § 304 (gemeinschädliche Sachbeschädigung), was keine Mindeststrafe vorsieht. Vorschläge zur Einführung einer Mindestfreiheitsstrafe und zur Einstufung des Diebstahls von Grabgegenständen als besonders schwerer Fall des Diebstahls sind im Gespräch. Der Landtag hat die Landesregierung aufgefordert, sich für eine Verschärfung der Strafandrohung einzusetzen.

Insgesamt bleibt die Lage auf den Friedhöfen des Werra-Meißner-Kreises und darüber hinaus angespannt. Die zunehmenden Vorfälle erfordern sowohl ein Umdenken in der Gesellschaft als auch eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen, um angemessen auf diesen moralischen Tabubruch zu reagieren. In der Hoffnung auf mehr Sicherheit für die Hinterbliebenen bleibt die Frage, wie die Gemeinschaft und die Behörden gemeinsam Lösungen suchen können.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
hna.de
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bestatterweblog.de
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juramagazin.de

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