Hessen

Verwirrung um die Briefwahl: Kürzere Fristen vor der Bundestagswahl!

Die bevorstehende Bundestagswahl am 23. Februar 2025 hat bereits für Verunsicherung unter den Wählern in Hessen gesorgt. Grund ist die verkürzte Frist, die bei der Briefwahl zu beachten ist. Laut tagesschau.de können die Wahlberechtigten ihre Stimmen nur in einem Zeitraum von etwa zwei Wochen abgeben, was deutlich kürzer ist als der übliche Zeitraum von fünf bis sechs Wochen.

Der Landeswahlleiter hat jedoch betont, dass es keinen Grund zur Sorge gibt. Die Wahlbenachrichtigungen sollen bis Anfang Februar an die Wahlberechtigten verschickt werden, während die Wählerverzeichnisse bis zum 12. Januar 2025 erstellt sein müssen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, müssen die Wähler ihren Antrag auf Briefwahlunterlagen bis spätestens Mitte bis Ende Januar stellen, da die Unterlagen frühestens Anfang Februar versendet werden.

Kürzere Fristen sorgen für Unsicherheit

Kommunen wie Bad Hersfeld, Kriftel und Frankfurt haben bereits vor der verkürzten Frist gewarnt. Sie empfehlen den Wählern, ihre Stimmzettel persönlich abzugeben. In der Verwaltung von Ringgau wird sogar eine Abholung der ausgefüllten Stimmzettel angeboten. Die Verantwortung für die rechtzeitige Abgabe der Wahlbriefe liegt jedoch letztlich bei den Wählern. Diese müssen ihre Stimmen bis zum Wahltag um 18 Uhr bei der zuständigen Gemeinde eingereicht haben, um gewertet zu werden.

Die Umsetzung der Briefwahl wird durch besondere Umstände kompliziert. Bei der Bundestagswahl 2021 haben 47,3 Prozent der Wähler ihre Stimme per Brief abgegeben. Doch aufgrund der neuen Regelungen wird mit einem Rückgang des Anteils an Briefwählern gerechnet, da viele Wähler aus der Erfahrung heraus lieber persönlich abstimmen möchten. sueddeutsche.de hat berichtet, dass in Berlin die Wahlleiter empfahlen, die Urnenwahl als erste Wahlmöglichkeit in Betracht zu ziehen, was den Trend der höheren Briefwahlbeteiligung weiter dämpfen könnte.

Fristen für Antrag und Abgabe

Die Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl, dem 21. Februar, abgeholt oder abgegeben werden. Zudem besteht die Möglichkeit, dass am Wahltag noch bis 15 Uhr eine kurzfristige Beantragung von Briefwahlunterlagen vorgenommen werden kann. Auslandsdeutsche, die an der Briefwahl teilnehmen möchten, müssen sich zudem bis zum 2. Februar 2025 im Wählerverzeichnis melden, wie bundeswahlleiterin.de ausführte. Beim Verlust oder Nicht-Erhalt der Unterlagen kann bis zum 22. Februar um 12 Uhr ein neuer Wahlschein beantragt werden.

Die bevorstehende Wahl birgt viele Herausforderungen, sowohl für die Wähler als auch für die Verwaltung. Dennoch bleibt die Hoffnung auf eine hohe Wahlbeteiligung, wie die Bundeswahlleiterin Ruth Brand betont. Ob die Wähler die neuen Bedingungen annehmen werden, wird sich bald zeigen, wenn die Briefwahl zwischen dem 6. und 10. Februar 2025 beginnt.

Statistische Auswertung

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tagesschau.de
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sueddeutsche.de
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bundeswahlleiterin.de

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