
Am 12. Februar 2025 sind in Taunusstein mobile Blitzer aktiv, die darauf abzielen, Geschwindigkeitsübertretungen zu ahnden. Zurzeit befinden sich die Geschwindigkeitskontrollen auf der Theodor-Heuss-Straße in Bleidenstadt (PLZ 65232), wo die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt ist. Der Blitzer wurde um 06:56 Uhr in Betrieb genommen und zuletzt um 07:16 Uhr aktualisiert. Es ist zu beachten, dass Blitzerstandorte im Laufe des Tages variieren können, was zu einer erhöhten Aufmerksamkeit bei den Fahrern führt. Geschwindigkeitsüberschreitungen sind nicht nur häufige Verkehrsverstöße, sondern auch die Hauptursache für Verkehrsunfälle.
Die Verkehrsregeln, die durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt werden, bestimmen die Sanktionen bei Geschwindigkeitsübertretungen. Bei Verstößen, die insbesondere im innerstädtischen Bereich festgestellt werden, können Bußgelder erheblich ausfallen. Mobile Blitzer sind schnell und unkompliziert einzusetzen und arbeiten ähnlich wie stationäre Blitzer mit elektromagnetischen Wellen oder Lichtsignalen zur Geschwindigkeitsmessung.
Bußgeldkatalog und Sanktionen
Die Konsequenzen von Geschwindigkeitsverstößen sind im bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog detailliert aufgeführt. Für innerorts gilt folgende Staffelung der Bußgelder:
Überschreitung | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
bis 10 km/h | 30 € | keine Punkte |
11 – 15 km/h | 50 € | keine Punkte |
16 – 20 km/h | 70 € | keine Punkte |
21 – 25 km/h | 115 € | 1 Punkt |
26 – 30 km/h | 180 € | 1 Monat Fahrverbot |
31 – 40 km/h | 260 € | 2 Monate Fahrverbot |
41 – 50 km/h | 400 € | 2 Monate Fahrverbot |
51 – 60 km/h | 560 € | 2 Monate Fahrverbot |
61 – 70 km/h | 700 € | 3 Monate Fahrverbot |
über 70 km/h | 800 € | 3 Monate Fahrverbot |
Diese Regelungen gelten sowohl für innerörtliche als auch für außerörtliche Geschwindigkeitsüberschreitungen. Besonders wichtig ist, dass Fahrer, die innerhalb eines Jahres mehrfach gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung verstoßen, mit zusätzlichen Strafen rechnen müssen. Oftmals erhalten die Fahrer einen Anhörungsbogen, der über ihren Verstoß informiert.
Rechte der Betroffenen und Verfahrensabläufe
Fahrer haben das Recht, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Eine gebührenpflichtige Verwarnung kann für geringfügige Verstöße ausgesprochen werden, wobei die Verwarnungsgelder zwischen 5 und 70 Euro liegen. Bei rechtzeitiger Zahlung wird das Verfahren abgeschlossen, während bei Nichteinhaltung der Fristen ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird. Die Verfahrenskosten betragen zusätzlich 28,50 € und müssen im Falle eines Bußgeldbescheides ebenfalls berücksichtigt werden.
Nach einem Verstoß hat der betroffene Fahrer eine Frist von zwei Wochen, um Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Die Verjährungsfrist beträgt drei Monate, und Verstöße verjähren, wenn der Fahrer nicht innerhalb dieses Zeitraums ermittelt werden kann. Besonders schwerwiegende Verstöße können zur Anordnung eines Fahrtenbuchs führen, während weniger schwere Verstöße häufig mit Verwarnungsgeldern geahndet werden, die keine Punkte im Fahreignungsregister nach sich ziehen.
Gerichtliche Verfahren im Falle eines Einspruchs erfordern, dass der betroffene Fahrer persönlich erscheint, es sei denn, das Gericht entbindet ihn davon. Bei Freispruch trägt die Staatskasse die Kosten. Bei Verurteilungen können Geldbußen oder sogar Fahrverbote verhängt werden, was die Bedeutung von Kontrolle und Regelbefolgung im Straßenverkehr unterstreicht.
Für weiterführende Informationen über Bußgelder und Verkehrsverstöße können Leser die Webseiten von Adac und Bußgeldinfo besuchen.