
Die Stadt Marburg plant, eine Verpackungssteuer für zahlreiche Gastronomiebetriebe einzuführen. Diese Maßnahme betrifft insbesondere Bäckereien, Pizzerien, Dönerläden und Fast-Food-Restaurants. Laut op-marburg.de hat der Magistrat signalisiert, dass er sich eine Einführung der Abgabe gut vorstellen kann. Die Entscheidung steht jedoch in Verbindung mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das am 22. Januar 2025 die Rechtmäßigkeit der Verpackungssteuer in Tübingen bestätigt hat.
In Tübingen müssen Gastronomiebetriebe für Einwegverpackungen einer Abgabe von 50 Cent nachkommen. Für Einweggeschirr fallen vergleichbare Gebühren an, während Einwegbesteck mit 20 Cent besteuert wird. Diese Regelung generiert jährlich 800.000 Euro für die Stadt Tübingen. Die Auswirkungen der Verpackungssteuer auf die Verbraucherpreise wurden bereits durch ein Beispiel verdeutlicht: Ein Eis im Pappbecher kostet dort 70 Cent mehr als in einer Waffel aufgrund der zusätzlichen Abgaben.
Unterschiedliche Ansätze in Hessen
In Hessen zeigen die Kommunen ein uneinheitliches Bild bezüglich der Verpackungssteuer. Während Frankfurt und Fulda auf eine Einführung verzichten möchten, tendiert Darmstadt zur Einführung, und Gießen plant die Wiederbelebung einer bereits früher existierenden Steuer. Die Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg äußert Bedenken, dass eine solche Steuer zu höheren Preisen für die Verbraucher führen könnte und somit die Kaufkraft der Bevölkerung gefährdet. Die Gastronomiebetriebe in Marburg haben bereits begonnen, Mehrwegverpackungen und Pfandsysteme zu implementieren, um den Anforderungen einer künftigen Steuer gerecht zu werden.
Die Diskussion über die Verpackungssteuer kommt zu einem Zeitpunkt, an dem bereits mehrere Vorgaben zur Müllvermeidung in Deutschland in Kraft sind, darunter die Mehrwegpflicht sowie angekündigte Plastikssteuern. Viele Gastronomiebetriebe in Marburg zeigen sich gelassen gegenüber der möglichen Einführung dieser Steuer. Dennoch äußern einige Betreiber Bedenken bezüglich des Mehraufwands und der unterschiedlichen Regelungen in den Kommunen.
Ressourcen und Informationen
Betroffene Gastronomiebetriebe können sich über die Regelungen und mögliche Fördermaßnahmen informieren. Die Stadt Tübingen hat Informationsmaterialien zur Verpackungssteuer bereitgestellt, die auf der Website www.tuebingen.de/verpackungssteuer zu finden sind. Auf Mehrwegverpackungen, die eine nachhaltige Alternative darstellen, wird keine Verpackungssteuer erhoben. Die Notwendigkeit einer transparenten Informationspolitik wird von den betroffenen Betrieben als wichtig erachtet.
Weitere Informationen zur Verpackungssteuer können auf den offiziellen Seiten der Städte und beim Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) abgerufen werden, die Untersuchungen und Handlungsempfehlungen zur Kreislaufwirtschaft bereitstellen (duh.de).