
Die Neuberechnung der Grundsteuer im Landkreis Marburg-Biedenkopf sorgt für gemischte Reaktionen unter den Bürgerinnen und Bürgern. Ab dem 1. Januar 2025 tritt die bundesweite Grundsteuerreform in Kraft, die auf Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts basiert und die bisherigen Einheitswerte für ungültig erklärt hat. Die Bürger von Marburg erfahren nun zum Teil dramatische Veränderungen ihrer Steuerlast. Beispielsweise muss ein Mann aus Kirchhain eine Erhöhung seiner Grundsteuer von 12 auf 51 Euro hinnehmen, was für ihn als Rentner eine spürbare Teuerung darstellt, während ein anderer aus der gleichen Stadt seine vierteljährliche Zahlung auf 149 Euro anhebt, nachdem sie zuvor nur 69 Euro betrug. Diese unterschiedlichen Erfahrungen sind eine direkte Folge der neuen Rechnungsmodalitäten, die durch das Flächen-Faktor-Verfahren in Hessen bestimmt werden.
Die meisten Einsendungen an die OP berichteten von Erhöhungen. In Langenstein stieg der Betrag der Grundsteuer von 356 auf 580 Euro, während in Friebertshausen die Steuer von 143 auf 646 Euro jährlich ansteigt. In Schönbach müssen die Bewohner nun 308 Euro statt der vorherigen 74 Euro jährlich zahlen. Auch in Rauschenberg kam es zu einer Steigerung, wo der Betrag von 123 auf 480 Euro pro Jahr erhöht wurde. Ein Leser aus Fronhausen sieht sich mit einer massive Erhöhung von 1.086 Euro statt 466 Euro konfrontiert, während ein anderer aus Amönau eine Verdopplung von 270 Euro auf 534 Euro hinnehmen muss.
Verdopplungen und Dreifach-Erhöhungen
Diese Neuordnungen führen zu teils drastischen und unerwarteten Erhöhungen: Ein Leser berichtet von einer mehr als dreifachen Erhöhung seiner Grundsteuer von 21 auf 73 Euro vierteljährlich. Zudem klagen einige Bürger über erhebliche Belastungen, wie etwa ein Mann aus Caldern, der nun 476 Euro statt 328 Euro zu zahlen hat.
Die Stadt Marburg plant für 2025 mit einem Haushalt von rund 12 Millionen Euro für die Grundsteuer, ohne Erhöhungen oder Senkungen vorzunehmen. Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies stellte klar, dass die Grundsteuer sowohl für bebautes als auch unbebautes Land sowie landwirtschaftliche Flächen fällig wird. Die Höhe der Grundsteuer wird in Marburg ab 1. Januar 2025 angepasst: Für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen) liegt der neue Hebesatz bei 210 Prozent, während für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) der Satz auf 450 Prozent ansteigt.
Auswirkungen auf Mieter und zukünftige Planungen
Die Reform hat auch Auswirkungen auf Mietwohnungen, da die Grundsteuer zu den Nebenkosten gehört. Die Möglichkeit zur Umlage kann unterschiedliche Auswirkungen auf Mieter haben. Die neue Grundsteuer C, die für baureife, aber derzeit unbebaute Grundstücke ab 2026 erhoben wird, zielt darauf ab, den Wohnungsbau zu fördern und Bodenspekulationen entgegenzuwirken. Diese Maßnahme wird von vielen in der Stadt als notwendig erachtet, um dem Wohnungsbedarf effektiv zu begegnen.
Die Unsicherheiten bezüglich der finanziellen Folgen der Reform sind jedoch weiterhin groß. Insbesondere Eigentümer von Wohnimmobilien müssen mit möglichen höheren Belastungen rechnen, auch wenn die Steuermesszahl für Wohngrundstücke auf 0,031 Prozent gesenkt wurde. Die endgültige Höhe der Grundsteuer wird mit den neuen Grundsteuerbescheiden ab 2025 offenbart.
Insgesamt ist die Grundsteuerreform ein komplexes Thema, das neben den finanziellen Aspekten auch wichtige gesellschaftliche Debatten über die zukünftige Entwicklung des Wohnens und der Stadtplanung in Marburg auslösen wird. Die Kommunen werden auf die neuen Möglichkeiten der Hebesatzanpassung zurückgreifen, um die Auswirkungen für die Bürger zu steuern.
Für weitere Informationen zur Grundsteuerreform können die Artikel von op-marburg.de, marburg.de und vorreiter-zeitung.de aufgerufen werden.