
Der SPD-Bundestagskandidat Michael Neuner hat sich kürzlich mit Anwohnern der L3333 und der A66 in Gelnhausen-Höchst getroffen, um den Sachstand des Projekts „Neubau der Schallschutzwand A66“ zu erörtern. Laut MKK Echo fehlt seit 2015 eine klare zeitliche Perspektive für die angekündigten Maßnahmen. Obwohl Hessen Mobil das Thema 2015 aufgriff, blieben die Informationen für die Bürger unzureichend.
Werner Böhm und Wolfgang Werner präsentierten den Anwohnern während des Treffens einen Überblick über den Zeitverlauf des Projekts und die Entwicklungen der letzten Jahre. Die Übertragung des Projekts an die Autobahn GmbH im Jahr 2021 brachte keine Verbesserung der Informationslage. Laut dem Bundesverkehrsministerium läuft aktuell ein Vergabeverfahren zur Planung, welches im November 2024 bekanntgegeben wurde. Die Dimensionierung der Lärmschutzwand soll bis Mitte 2025 vorliegen. Anschließend sind Vermessung und weitere Voruntersuchungen geplant, jedoch ohne festgelegte Termine.
Kritik an den Verzögerungen
Die Anwohner äußerten ihre Sorgen über die fortwährenden Verzögerungen. Werner Böhm kritisierte die schleppenden Abläufe und die mangelhafte Koordination der verschiedenen Schritte. Michael Neuner stellte sich solidarisch hinter die Anwohner und kündigte an, das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum einzuschalten, um eine Beschleunigung des Projekts zu erreichen.
Neuner betonte, dass die Bürger in Gelnhausen-Höchst schon zu lange auf eine Lösung warten, und forderte ein Ende der Unsicherheiten. In der Pressekonferenz zur Baumaßnahme der Autobahn GmbH wurde zudem klar, dass die A66 nicht für viele größere Projekte vorgesehen ist. Die einzige hervorstehende Maßnahme ist der Ersatzneubau der Unterführung bei Gelnhausen-Hailer, dessen Fertigstellung für Juli 2024 geplant ist, wie die Fuldaer Zeitung berichtet.
Der dringende Bedarf an Lärmschutz
Lärmschutz wird im Kontext der Autobahnprojekte zunehmend bedeutsamer. Das Bundesverkehrsministerium hat in den letzten Jahrzehnten erheblich in den Lärmschutz investiert. Über 5 Milliarden Euro wurden seit 1978 ausgegeben, um Maßnahmen gegen Straßenlärm umzusetzen. Die gesetzlich festgelegten Immissionsgrenzwerte müssen in verschiedenen Gebieten eingehalten werden, was die Notwendigkeit eines Schallschutzes unterstreicht, wie BMVI anführt.
Aktive Lärmschutzmaßnahmen, wie Lärmschutzwände und lärmmindernde Fahrbahnbeläge, sind Teil des Ansatzes, während passive Lösungen auch Verbesserungen an Gebäuden umfassen können. Der Bund übernimmt in der Regel 75 % der Kosten für solche Maßnahmen. Daher ist der Neubau der Schallschutzwand an der A66 nicht nur dringend notwendig, sondern auch Teil einer umfassenderen Strategie zur Verbesserung des Lärmschutzes für die betroffenen Anwohner.