
Das Land Hessen setzt weiterhin auf die Förderung von Gemeinwesenarbeit in sozialen Brennpunkten. Kürzlich wurde die Fortführung dieser Maßnahmen in den Städten Erlensee, Bruchköbel und Maintal bekanntgegeben. Der Förderbescheid wurde von Staatssekretärin Manuela Strube feierlich an den Ersten Kreisbeigeordneten Andreas Hofmann überreicht, in Anwesenheit der Bürgermeister Stefan Erb (Erlensee), Sylvia Braun (Bruchköbel) und Karl-Heinz Kaiser (Maintal). Ingesamt fließen Fördermittel in Höhe von 406.000 Euro in diese kommunalen Projekte.
Die Verteilung der Förderbeträge gestaltet sich wie folgt: Maintal erhält 100.000 Euro, Bruchköbel 150.000 Euro und Erlensee 156.000 Euro. Diese Mittel sollen der Verbesserung der Lebensqualität in Quartieren dienen, die mit sozialen und integrationspolitischen Herausforderungen konfrontiert sind. Die Grundsätze und Ziele der Gemeinwesenarbeit sind klar umrissen: Kontakt zu den Bürgern aufzubauen und Vertrauen zu gewinnen, um nachhaltige Lösungen für die Probleme in diesen Stadtteilen zu finden.
Hintergrund der Förderung
Die hessische Landesregierung unterstützt seit 2015 Projekte zur Gemeinwesenarbeit. Diese Initiative war ursprünglich im Rahmen des Hessischen Sozialbudgets und des Hessischen Aktionsplans zur Integration von Flüchtlingen ins Leben gerufen worden. Ein zentraler Aspekt dieser Förderprogramme ist die positive Entwicklung von Quartieren, die durch geeignete sozialintegrative Maßnahmen unterstützt werden sollen. Die Erstfassung der Richtlinien zur Förderung wurde 2019 evaluiert und überarbeitet, was zu neuen Regelungen führte, die am 02. Dezember 2019 veröffentlicht wurden, wie gemeinwesenarbeit-hessen.de berichtet.
Besonders in Bruchköbel gibt es seit 2018 geförderte Projekte, die sich auf die Integration von Menschen aus verschiedenen Kulturen konzentrieren. In Erlensee-Rückingen startete die Gemeinwesenarbeit ebenfalls 2018 mit dem Ziel, das Quartier um den Römerspielplatz zu verbessern. In Maintal-Bischofsheim wird weiterhin das Stadtteilzentrum gefördert, welches seit 2017 besteht. Diese gezielten Maßnahmen zielen darauf ab, den Bürgerinnen und Bürgern in benachteiligten Quartieren den Zugang zu gesellschaftlichen Ressourcen zu erleichtern.
Voraussetzungen und Antragsstellung
Für die Förderung von Gemeinwesenarbeit müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Es müssen abgegrenzte Bereiche innerhalb einer Kommune vorliegen, die eine nachweisbare soziale Benachteiligung aufweisen. Dies wird unter anderem durch spezifische Indikatoren belegt. Es ist wichtig, dass Förderanträge die tatsächlichen Problemlagen des Quartiers darlegen, da der Zuzug von Geflüchteten oder demografische Änderungen nicht als förderungswürdige Herausforderungen gelten.
Die Antragstellung für Projekte im Rahmen der Gemeinwesenarbeit ist bis zum 31. Oktober 2025 beim Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales erforderlich. Seit Mitte Februar 2024 erfolgt die Antragsstellung über ein Online-Formular. Auch bestehende Projekte, die ihre Förderung nach der bewilligten Laufzeit fortsetzen möchten, sind von dieser Regelung betroffen. Dabei ist es unerlässlich, eine detaillierte Projektbeschreibung mit dem Antrag einzureichen.
Um Antragsstellern bei administrativen Fragen zur Seite zu stehen, stehen verschiedene Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung. Die Servicestelle Gemeinwesenarbeit der Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte e.V. Hessen bietet Unterstützung für alle Beteiligten. Interessierte können sich per E-Mail an gemeinwesenarbeit@lagsbh.de oder telefonisch unter 069/257828-50 an sie wenden. Fragen zu administrativen Aspekten können an das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales gerichtet werden, erreichbar unter gemeinwesenarbeit@hsm.hessen.de.