
Langenselbold hat eine neue Gebührenordnung für die Friedhöfe und den Ruhehain Rödelberg eingeführt. Diese Anpassungen sind notwendig geworden, nachdem die Gebühren seit 2017 nur zu 20 Prozent die anfallenden Kosten deckten. Der Preisanstieg zeigt sich in verschiedenen Bereichen, insbesondere bei Erdreihengräbern und Familiengräbern. Der Preis für ein Erdreihengrab mit einer Nutzungszeit von 30 Jahren steigt von 1.720 auf 2.239 Euro. Auch Familiengräber sind deutlich teurer geworden: Der Preis erhöht sich von 2.580 Euro auf 4.788 Euro, was eine drastische Erhöhung darstellt.
Zusätzlich erfahren die Preise für Urnengräber im Ruhehain eine Korrektur. Die Kosten für ein Urnengrab steigen von 610 Euro auf 1.051 Euro (Nutzungszeit 20 Jahre). Im Gegensatz dazu sinken die Gebühren für Erdbestattungen von 820 Euro auf 644 Euro. Dagegen haben die Gebühren für die Urnenbeisetzung im Ruhehain eine moderate Erhöhung erfahren. Sie steigen von 206 Euro auf 225 Euro.
Kühlzellen und Grabverwaltung
Ein weiterer Aspekt der neuen Gebührenordnung betrifft die Kühlzellen. Der Tagespreis für die Nutzung von Kühlzellen konnte von 502 Euro auf 251 Euro reduziert werden. Diese Maßnahme wurde durch die Stilllegung von zwei Kühlzellen erreicht. Gleichzeitig hat die Friedhofsverwaltung beschlossen, in Zukunft keine Gräber mehr zu räumen. Das bedeutet, dass die Nutzungsberechtigten nun selbst oder über Fachfirmen die Räumung vornehmen müssen.
Die Regelungen im Bereich Friedhofsgebühren setzen sich aus zwei Hauptkomponenten zusammen: den Grabnutzungsgebühren und den Beisetzungsgebühren. Hinterbliebene müssen für die Nutzung des Grabes während der festgelegten Ruhezeit zahlen. Diese Nutzungsdauer beträgt in der Regel zwanzig Jahre, kann aber je nach Grabart abweichen. Die Beisetzungsgebühren hingegen fallen für die Bereitstellung des Grabes an und decken unterschiedliche Dienstleistungen ab, die damit verbunden sind.
Veränderte Bestattungskosten
Ein Trend ist unverkennbar: Immer mehr Menschen entscheiden sich für Bestattungen im Ruhehain oder Urnenbestattungen. Diese Entwicklung verändert die Kostenstruktur, was für die Friedhofsverwaltung eine Herausforderung darstellt. Um eine nachhaltige Gebührenstruktur zu gewährleisten, wurden die neuen Kosten so kalkuliert, dass sie ursprünglich auf einen 100 Prozent Deckungsgrad ausgelegt waren, dann jedoch um 20 Prozent reduziert wurden.
Es ist wichtig zu beachten, dass Bestattungen von sogenannten „Sternenkindern“ sowie die Grabstellen für im Mutterleib verstorbene Kinder weiterhin gebührenfrei bleiben. Um den Nutzungsberechtigten eine bessere Übersichtlichkeit zu bieten, wurden die zuvor getrennten Satzungen in einem Dokument zusammengefasst.
Abgesehen von den lokalen Preisänderungen gibt es in der Bestattungsbranche auch allgemeine Überlegungen zu den Kosten. Einige Discount-Bestatter bieten vermeintlich günstige Bestattungen an, die jedoch oft Fragen zur Seriosität aufwerfen. Experten warnen vor Dumpingangeboten, und es wird empfohlen, Angebote gründlich zu prüfen, um unangenehme Überraschungen mit unklaren Kosten zu vermeiden. Ein Bestattungsvergleich könnte hilfreich sein, um einen geeigneten und seriösen Bestatter zu finden, wobei Aspekte wie die Kosten für Sargträger, hygienische Versorgung und Überführung entscheidend sind.