
Im Lahn-Dill-Kreis fanden in der Nacht vom 24. auf den 25. Januar 2025 umfassende Lkw-Kontrollen statt. Dabei wurden Lkw mit einem Gesamtgewicht ab 3,5 Tonnen überwacht, was zu mehreren festgestellten Verstößen führte. Unter den kontrollierten Fahrzeugen waren Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Überfahren roter Ampeln und die Nutzung von Handys am Steuer. Die Maßnahmen führten dazu, dass drei Lkw-Fahrer unmittelbar aus dem Verkehr gezogen wurden.
Der Giessener Allgemeine berichtet von den Einzelheiten der Kontrollen und den ersten drei Fahrzeugen, deren Fahrer gegen Verkehrsbestimmungen verstoßen hatten. Der erste Fahrer war mit einem überladenen Holztransporter aus dem Sauerland unterwegs. Bei einer Kontrolle stellte sich heraus, dass sein ursprüngliches Gesamtgewicht von 40 Tonnen auf 46,5 Tonnen angestiegen war. Nach einer Teilentladung durfte er seine Fahrt fortsetzen, muss jedoch mit einem Bußgeldverfahren und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Verstöße im Detail
Der zweite Fahrer hatte Heuballen transportiert und unerlaubt Ladestützen ausgefahren, was dazu führte, dass sich das Gespann verlängerte. Bei der Kontrolle in Eschenburg konnte er keine Ausnahmegenehmigung vorlegen. Daher musste auch er eine Zwangspause einlegen, konnte jedoch nach einer Teilentladung weiterfahren. Die Halterfirma des Fahrzeugs sieht sich einem Gewinnabschöpfungsverfahren von etwa 1.050 Euro gegenüber, wie die örtliche Berichterstattung festhält.
Der dritte Fahrer wurde bei Wetzlar gestoppt, als er mit beladenen Wechselbrücken unterwegs war. Seine Ladung war jedoch nicht ausreichend gesichert. Besorgniserregend war zudem, dass der Fahrer keinen gültigen Führerschein vorlegen konnte. Der vorgelegte griechische Führerschein war nicht gültig, da er zuvor einen russischen Führerschein hatte, der nicht rechtzeitig umgeschrieben wurde. Dies führte zu der Feststellung, dass er bereits mindestens 13 weitere Transporte ohne gültigen Führerschein durchgeführt hatte. Die örtlichen Behörden erwarten nun ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Rechtslage und Konsequenzen
Diese Kontrollen sind Teil von umfassenden Betriebskontrollen, die darauf abzielen, Verstöße gegen das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) zu ahnden. Wie auf Balm erläutert wird, können die betroffenen Personen Unternehmer, Fahrer oder Disponenten sein. Die Bußgelder, die für Verstöße verhängt werden können, richten sich nach dem Bußgeldkatalog des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr und können bis zu 20.000 Euro je Tat betragen.
Alle festgestellten Verstöße werden von den zuständigen Verkehrsbehörden weiterverfolgt. Insbesondere bei inländischen Beförderern werden diese Verstöße an die entsprechenden Behörden zur weiteren Verfolgung abgegeben. Die Maßnahmen der letzten Wochen unterstreichen die anhaltende Aufmerksamkeit der Behörden für die Einhaltung der Verkehrsregeln im Güterkraftverkehr.