
Die Debatte um gendergerechte Sprache an Hochschulen nimmt in Hessen an Fahrt auf. Ein aktueller Erlass der hessischen Landesregierung, der das Verwenden von Sonderzeichen zum Gendern untersagt, hat an der Universität Kassel für viel Aufsehen gesorgt. Besonders die Empfehlung des Zentrums für Lehrer:innenbildung (ZLB) sticht dabei hervor, die eine spezifische Formulierung für Prüfungen vorschlägt: „Schülerinnen, Schüler, nicht-binäre Lernende an Schulen sowie solche, die sich keiner geschlechtlichen Kategorie zuordnen möchten.“ Diese Formulierung soll darauf abzielen, non-binäre und trans Personen in der Bildung zu integrieren und zu berücksichtigen, was von der Universität Kassel auch bestätigt wird.
Die Empfehlung des ZLB gilt jedoch nur für Examens-Prüfungen von Lehramtskandidaten. Die Universität betont, dass die Prüfenden auch weiterhin die Möglichkeit haben, die traditionelle Formulierung „Schülerinnen und Schüler“ zu verwenden. Rückmeldungen zu der neuen Formulierung seien meist positiv, was einen vielseitigen Konsens unter den Nutzern andeutet.
Reaktionen auf die neue Formulierung
Trotz der positiven Rückmeldungen gibt es auch kritische Stimmen. Der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) äußert Bedenken zur Komplexität der neuen Formulierung. Der RCDS-Vorsitzende Jonas Wagemann betont, dass die Komplexität der Anrede eine sprachliche Hürde darstelle und fordert eine Vereinfachung. Diese Kritik reflektiert eine breite gesellschaftliche Diskussion über die Zugänglichkeit gendergerechter Sprache.
Das Kultusministerium in Wiesbaden hat sich bislang nicht zu dem Vorschlag geäußert, da er aus einem internen Schreiben stammt. Das Wissenschaftsministerium wiederum erklärt, dass Gendern mit Sonderzeichen zwar der Wissenschaftsfreiheit unterliegt, jedoch in staatlichen Verwaltungsakten die Dienstanweisung gilt. Diese Differenzierung zwischen wissenschaftlicher und administrativer Sprache ist für viele Akademiker von Bedeutung und wirft Fragen zur Anwendung der Geschlechtergerechtigkeit in verschiedenen Kontexten auf.
Die Entwicklung der gendergerechten Sprache an der Universität Kassel
Die Universität Kassel hat in der Vergangenheit ebenfalls für Aufregung gesorgt. Im Jahr 2021 musste ein Lehramtsstudent Punkte abziehen lassen, weil er das generische Maskulinum in einer Prüfungsarbeit verwendete. Dieses Beispiel verdeutlicht die Diskussion über die Umsetzung gendergerechter Sprache in akademischen Rahmenbedingungen.
Zusätzlich zu den kirchlichen und offiziellen Anredeformen beschreibt die Hochschule unterschiedliche Begrüßungs- und Anredeformen, angepasst an verschiedene Kontexte. Von allgemeinen Anredeformen wie „Guten Tag [Vorname Nachname]“ bis hin zu spezifischen Ansprachemöglichkeiten für unterschiedliche Personenkreise werden zahlreiche Varianten angeboten. Diese Anpassungen zielen darauf ab, auch trans*, inter- und nicht-binär verortete Personen zu respektieren und zu berücksichtigen.
Die Universität Kassel zeigt ein hohes Engagement für geschlechtergerechte Sprache. Dazu gehört auch die Empfehlung, eigene Pronomen in E-Mail-Signaturen und auf Websites zu ergänzen. Eine solche Praxis soll dabei helfen, eine diskriminierungsfreie Kommunikation zu fördern und zu unterstützen.
Insgesamt spiegelt die aktuelle Diskussion an der Universität Kassel eine tiefgreifende Auseinandersetzung mit der gendergerechten Sprache wider. Während die Bemühungen um Inklusion größere Anerkennung finden, bleibt die Reaktion auf administrative Vorgaben und deren Vernetzung mit der Wissenschaftsfreiheit ein zentrales Thema für die Zukunft.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Universität Kassel an vorderster Front des gendergerechten Diskurses steht. Die Auseinandersetzung mit Komplexität, Zugänglichkeit und akademischen Freiheiten wird weiterhin prägend sein für das Verständnis und die Anwendung geschlechtergerechter Sprache.
Für mehr Informationen siehe auch die Berichterstattung von HNA und Universität Kassel.