
Die Stadt Kassel steht vor einer finanziellen Herausforderung, nachdem sie verpflichtet wurde, rund 10 Millionen Euro an Straßenbeiträgen an Anwohner zurückzuzahlen. Diese Rückzahlung betrifft die Anwohner von über 100 Straßen, deren Sanierungen vor Herbst 2019 begonnen wurden. Hintergrund dieser Rückzahlungen ist ein Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH), der die Straßenbeitragssatzung der Stadt für ungültig erklärte. Laut tagesschau.de wies die Kasseler Satzung einen Gemeindeanteil von 50 Prozent an den Kosten für die Erneuerung von Anliegerstraßen auf, was um einen Prozentpunkt über den Vorgaben des hessischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) liegt.
Die Stadt Kassel hatte angekündigt, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel vorzugehen. Ein Antrag auf Berufung wurde jedoch abgelehnt, wodurch die Stadt in der Pflicht steht, die Gelder zurückzuerstatten. Die Stadtverordnetenversammlung hatte bereits im September 2019 die Straßenbeitragssatzung aufgehoben, was die rechtlichen Grundlagen für die Rückzahlungen weiter kompliziert.
Rückzahlungsprozess und betroffene Anwohner
Die Rückzahlung wird voraussichtlich bis zu zwei Jahre in Anspruch nehmen. Die betroffenen Anlieger müssen nicht aktiv werden, da sie direkt von der Stadt informiert werden. Es ist wichtig zu betonen, dass die aktuellen Rückzahlungen sich ausschließlich auf Straßenbeiträge für Erneuerungen und Umbauten beziehen, nicht aber auf Erschließungsbeiträge, wie in steuerzahler-hessen.de erwähnt wird.
In der Vergangenheit hatte die Stadt Kassel bereits einen Rechtsstreit verloren, der zu einer Rückzahlung von rund 30 Millionen Euro an Haushalte wegen überhöhter Wassergebühren führte. Dies zeigt, dass die Stadt finanziell unter Druck steht und solche Rückzahlungen kurzfristig die kommunalen Finanzen belasten.
Rechtsgrundlagen und kommunale Abgaben
Die rechtlichen Grundlagen für Straßenbeiträge werden durch das Hessische Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) geregelt. Gemeinden haben das Recht, durch Satzungen Steuern, Gebühren und Beiträge festzusetzen. Hierzu zählen unter anderem Straßenbeiträge, die für den Umbau und Ausbau öffentlicher Straßen erhoben werden können, wie hessen.de bestätigt. Änderungen in der Gesetzgebung, insbesondere das Gesetz zur Neuregelung der Erhebung von Straßenbeiträgen, das am 7. Juni 2018 in Kraft trat, haben es den Kommunen erleichtert, von der Beitragserhebung abzusehen oder diese zu ändern.
Vor der Gesetzesänderung waren viele Kommunen aufgrund defizitärer Haushalte gezwungen, Straßenbeitragssatzungen zu erlassen. Die aktuelle Regelung erlaubt den Gemeinden mehr Flexibilität bei der Erhebung von Straßenbeiträgen, was einige Kommunen dazu veranlasst hat, auf die Beitragserhebung ganz zu verzichten. Der hessische Steuerzahlerbund äußerte Bedenken hinsichtlich der finanziellen Belastung von Haus- und Wohnungseigentümern durch diese Abgaben.
Insgesamt zeigt der Fall der Stadt Kassel, wie komplex die Thematik der Straßenbeiträge ist und wie stark sie die Finanzen der Kommunen und die Haushalte der Bürger beeinflussen kann. Die Rückzahlungen könnten als ein Signal für andere Städte und Gemeinden in Hessen dienen, ihre eigenen Straßenbeitragssatzungen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.