
Ein 30-Jähriger wurde vor dem Frankfurter Landgericht vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Die Anklage betraf eine Jugendliche mit Intelligenzminderung. Der Vorsitzende Richter stellte fest, dass eine 15-jährige Mitschülerin der Jugendlichen als eigentliche Täterin agierte. Diese konnte das Mädchen dazu bewegen, gegen Geld in ihrer Anwesenheit Geschlechtsverkehr mit dem 30-Jährigen auszuüben. Das für den Geschlechtsverkehr gezahlte Geld behielt die Mitschülerin. Der Richter erklärte das Verhalten der 15-Jährigen als „krassen Missbrauch“ und verwies darauf, dass sie bereits im Vorjahr vom Jugendgericht in Offenbach wegen Zwangsprostitution verurteilt worden war.
Die Verurteilung der Mitschülerin beinhaltete 80 Stunden Arbeitsauflage und einen sozialen Trainingskurs. Laut der Urteilsbegründung bestehen an der Schuld des 30-Jährigen „nicht ausräumbare Zweifel“. Im Rahmen des Prozesses räumte der Mann ein, im Jahr 2022 einmal Geschlechtsverkehr mit der damals 16-Jährigen gehabt zu haben, wobei er annahm, dass sie älter war und sie sich nicht gewehrt hätte. Das Gericht konnte während des sechs Tage dauernden Verfahrens nichts anderes gegen ihn beweisen.
Subjektives Empfinden
Die betroffene Jugendliche hatte ihrer Lehrerin von dem Vorfall als „Freundschaftsdienst“ berichtet. Der Richter stellte fest, dass sie es „wohl als nichts Schlimmes empfunden“ habe. Erst aufgrund der Reaktionen ihres Umfeldes äußerte sie anschließend, dass sie sich gewehrt haben wolle. Die Verteidigung des Angeklagten beantragte einen Freispruch, während die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren forderte. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Diese Fälle werfen ein Schlaglicht auf die Herausforderungen im Bereich sexualisierter Gewalt, insbesondere im Kontext von minderjährigen Opfern. Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser sowie die Vizepräsidentin des BKA, Martina Link, hatten am 8. Juli 2024 das Bundeslagebild zu Sexualdelikten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen vorgestellt. Die Ergebnisse zeigen, dass im Jahr 2023 die Zahl der registrierten Fälle sexuellen Missbrauchs an Kindern mit 16.375 um 5,5 % im Vergleich zum Vorjahr anstieg. Die Zahlen haben sich in den letzten fünf Jahren mehr als verdreifacht.
Der Einfluss des Internet
Das Bundeslagebild verdeutlicht, dass das Internet sowohl als Tatmittel als auch als Tatort eine zentrale Rolle spielt. So sind Phänomene wie „Live Distance Child Abuse“ oder Cyber-Grooming häufige Praktiken, die zu sexualisierten Übergriffen führen. Über 55 % der Opfer hatten eine vorangegangene Beziehung zu den Tatverdächtigen, oft durch Grooming initiiert. In diesem Zusammenhang ist eine Intensivierung der polizeilichen Arbeit festzustellen, da in den letzten drei Jahren die Anzahl der Mitarbeitenden, die sich mit sexuellem Missbrauch an Minderjährigen befassen, erhöht wurde.
Zusammenfassend ist der Freispruch des 30-Jährigen vor dem Frankfurter Landgericht ein Einzelfall in einem weitreichenden und besorgniserregenden Muster. Die steigenden Fallzahlen von sexualisierten Übergriffen auf Kinder und Jugendliche, wie im Bundeslagebild dargelegt, zeigen, dass nach wie vor ein großer Handlungsbedarf besteht. Die Bekämpfung dieser Delikte erfordert umfassende Maßnahmen und eine stärkere gesellschaftliche Sensibilisierung.