
Im Ausflugslokal „Herkules-Terrassen“ am Kasseler Bergpark müssen Besucher derzeit auf alkoholische Getränke verzichten. Betreiber Karsten Lichtenberg hat bislang keine behördliche Schankerlaubnis für den Verkauf von Alkohol erhalten. Dies führt dazu, dass Gäste, die sich auf ein Glas Wein oder Bier freuen, enttäuscht sind. Die „Herkules-Terrassen“ haben jedoch seit Februar nach einem Betreiberwechsel wieder geöffnet und erfreuen sich an Popularität, vor allem für ihre Kaffee- und Kuchenspezialitäten.
Lichtenberg erwartet täglich die Genehmigung von der Stadt Kassel. Dennoch sind bürokratische Hürden der Grund, weshalb sich der Prozess verzögert. Zu den Anforderungen für den Erhalt einer Schankerlaubnis gehört unter anderem ein Führungszeugnis, eine Bescheinigung vom Finanzamt sowie Auszüge aus Schuldnerverzeichnissen. Diese Formalitäten hat Lichtenberg bereits im Januar in Angriff genommen, nachdem er eine Betriebs-GmbH gegründet hat.
Behördliche Hürden und Verzögerungen
Einige Bescheinigungen mussten online beantragt werden, was zusätzliche Verzögerungen verursacht hat. Lichtenberg ist jedoch optimistisch, da er aus seiner vorherigen Tätigkeit als Betreiber eines Freibad-Bistros weiß, dass Genehmigungsprozesse auch schneller ablaufen können. Aktuell hängt die Genehmigung jedoch an der Gewerberegisterauskunft, die ihm persönlich zugestellt wurde. Die Stadt Kassel benötigt die entsprechenden Dokumente direkt von der zuständigen Behörde, was zusätzlich Zeit in Anspruch nimmt.
Ein Sprecher der Stadt Kassel hat angegeben, dass die Unterlagen für die Ausschank-Konzession noch nicht vollständig vorliegen. Dies bedeutet, dass der Alkoholausschank weiterhin ausgesetzt bleibt. Dennoch hofft Lichtenberg, bis Ende April die Genehmigung zu erhalten, da eine geschlossene Festgesellschaft bereits angemeldet ist.
Schankerlaubnis und ihre Bedeutung
Für den Ausschank alkoholischer Getränke ist eine Schankerlaubnis unerlässlich. Wie verwaltungsportal.hessen.de erklärt, ist der Ausschank von alkoholfreien Getränken erlaubnisfrei. In Fällen, in denen alkoholische Getränke auch als Nebenleistung in anderen Gewerbebetrieben angeboten werden, ist ebenfalls eine Schankerlaubnis erforderlich. Es besteht die Möglichkeit, eine zeitlich befristete Schankerlaubnis zu beantragen, zum Beispiel für spezielle Veranstaltungen oder Saisonzeiten.
Für anlassgebundenen Ausschank, wie bei Stadtfesten oder Musikveranstaltungen, wird eine spezielle Genehmigung benötigt, die unter erleichterten Bedingungen erlangt werden kann. Lichtenberg und die „Herkules-Terrassen“ stehen somit nicht allein, denn viele Betreiber müssen ähnliche bürokratische Hürden überwinden.
Bis der Alkohol wieder auf der Speisekarte der „Herkules-Terrassen“ steht, bleibt es spannend, ob Lichtenberg die gewünschten Genehmigungen rechtzeitig erhält. Eine schnelle Klärung ist wünschenswert, besonders angesichts der anstehenden Festlichkeiten und des großen Interesses der Gäste.