
Am 11. Februar 2025 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschieden, dass in der Gemeinde Büttelborn (Groß-Gerau) freigemessener Bauschutt aus dem stillgelegten Atomkraftwerk Biblis eingelagert werden darf. Diese Entscheidung hat sowohl bei der Gemeinde als auch bei Anwohnern Besorgnis ausgelöst, da sie die Entwicklungsmöglichkeiten in der Region gefährdet sieht. Die Bürgerinitiative Büttelborn21 äußerte durch ihren Sprecher Armin Hanus, dass sie „kurzfristig betrachtet den Kampf verloren“ haben.
RWE, der Betreiber des AKW Biblis, kann nun rund 3.200 Tonnen Bauschutt nach Büttelborn bringen. Dieser Bauschutt gilt als „freigemessen“, da die Strahlenbelastung unter dem Grenzwert von 10 Mikrosievert pro Jahr und Person liegt. Um jedoch die potenzielle Gefährdung der Anwohner und die mögliche Umweltbelastung zu berücksichtigen, bleibt der Kontext der Strahlenbelastung kritisch. Das Bundesumweltministerium hat festgestellt, dass die jährliche Belastung durch Umwelteinflüsse bei 2.400 Mikrosievert pro Person liegt.
Ängste unter den Bürgern
Trotz der offiziellen Einstufung des Materials bestehen in Büttelborn erhebliche Zweifel an der Unbedenklichkeit des Bauschutts. Anwohner befürchten, dass es Ausreißer mit höherer Strahlung geben könnte. Landwirte äußern zudem Besorgnis über einen möglichen Imageverlust für ihre Produkte, da die Anlage von Naturschutzgebieten und landwirtschaftlichen Flächen umgeben ist. Der Bürgermeister von Büttelborn, Marcus Merkel (SPD), hat Bedenken hinsichtlich eines geplanten Erlebnisparks auf dem Deponiegelände geäußert.
Der Zweckverband Riedwerke, vertreten durch Stefan Metzger, kritisierte die Gerichtsentscheidungen als „vom Schreibtisch aus“ gefällt. Im Gegensatz dazu zeigt sich der Zweckverband Abfallwirtschaft des Kreises Bergstraße (ZAKB) optimistisch über das Urteil und beabsichtigt, den Bauschutt zu entsorgen. Die Anlieferung des Materials bleibt bisher unklar, da RWE in der Vorbereitung 40 bis 60 Tonnen in Aussicht stellt.
Künftige Herausforderungen
Der Streit über die Entgelte für die Entsorgung hat ebenfalls an Intensität gewonnen, da ZAKB und der Betreiber Savag unterschiedliche Preisvorstellungen haben. Möglicherweise muss das Regierungspräsidium einen angemessenen Preis festlegen. Matthias Schimpf, der Vorstandsvorsitzende des ZAKB, kündigte Gespräche mit RWE und dem Deponiebetreiber an. Sollte keine Einigung über das Entgelt erzielt werden, könnte der ZAKB erneut klagen, um seine Interessen durchzusetzen.
Die laufenden Klagen beim Verwaltungsgericht Darmstadt sind zwar noch anhängig, haben jedoch keinen Einfluss auf die aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs. Hintergrund für die Entscheidung ist die ablehnende Haltung anderer Deponien bundesweit, die sich geweigert haben, den Bauschutt aufzunehmen, was zur Vorbeurteilung der Büttelborner Deponie im Juli 2023 führte.
Obwohl das Urteil den sofortigen Vollzug erlaubt, hoffen die Bürger auf eine Entscheidung im Hauptverfahren, um die Lagerung des Bauschutts in ihrer Gemeinde verhindern zu können. Die Entwicklungen um die Entsorgung des Bauschutts werden weiterhin kritisch beobachtet, während die betroffenen Parteien um eine Lösung ringen, die sowohl die Umwelt als auch die Interessen der Anwohner berücksichtigt.
Die Situation verdeutlicht die Komplexität und die Herausforderungen, die mit der Lagerung von radioaktivem Abfall in der Nähe von Wohngebieten verbunden sind, und wirft Fragen zur Sicherheit und zum Vertrauen in die Gefahrenabschätzung öffentlicher Institutionen auf. Während der Rückbau des AKW Biblis nach dem Atomausstieg 2011 begonnen wurde, bleibt die Zukunft von Büttelborn angesichts dieser Neuigkeiten ungewiss.
Für weitere Informationen lesen Sie die Berichte von Tagesschau, Euwid Recycling und zusätzliche Quellen, die sich mit den Herausforderungen der Abfallwirtschaft befassen.