
Der Haushalt des Landkreises Hersfeld-Rotenburg für das Jahr 2025 steht vor erheblichen Herausforderungen. In einem Schreiben des Regierungspräsidiums Kassel an Landrat Torsten Warnecke (SPD) wurde nun festgestellt, dass der vorgelegte Haushalt in seiner aktuellen Form nicht genehmigungsfähig ist. Dies bedeutet, dass die Verantwortlichen des Landkreises dringend gefordert sind, die Haushaltslage zu überprüfen und das massive Defizit von über 45 Millionen Euro sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt signifikant zu reduzieren, um einen Haushaltsausgleich zu erreichen. Laut HNA können die vorhandenen Rücklagen von rund 10,9 Millionen Euro diese Lücke nicht schließen, während das Eigenkapital des Landkreises bereits aufgebraucht ist.
Die Anzeichen einer prekären finanziellen Lage sind unübersehbar. Landrat Warnecke hatte ursprünglich keine Genehmigung ohne Berücksichtigung der finanziellen Belastungen durch das Kreisklinikum erwartet. In Anbetracht der laufenden Betriebskosten des Kreiskonzerns, die rund 40 Millionen Euro betragen, zeigt sich, dass eine geplante Erhöhung des Gesamthebesatzes bei der Kreis- und Schulumlage um 3,6 Prozent keine nachhaltige Verbesserung der Situation bieten wird. Auch die geplante Aufstockung des Stellenplans um knapp 30 auf insgesamt 805 Stellen könnte negative Auswirkungen auf die Genehmigung haben, besonders wenn diese Stellen nicht durch entsprechende Fördergelder finanziert werden können.
Haushaltsstruktur und Genehmigungsprozess
Gemäß den Vorgaben für kommunale Haushalte muss jeder Landkreis eine Haushaltssatzung erlassen, die nach § 95 Abs. 1 GemO verbindliche Richtlinien für die Finanzwirtschaft bietet. Der Haushalt umfasst nicht nur einen Haushaltsplan, sondern auch die strukturelle Einteilung unter Berücksichtigung der Produktrahmen- und Kontenrahmenpläne. Es handelt sich um ein systematisches Dokument, das sowohl die voraussichtlichen Erträge als auch die Ausgaben detailliert auflistet, wodurch die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde gelegt wird, wie auch Kommunalbrevier darlegt.
Aktuell operiert das Landratsamt ohne einen genehmigten Haushalt und ist somit auf eine vorläufige Haushaltsführung angewiesen. Dies erlaubt lediglich die Begleichung dringlicher Projekte und laufender Kosten, während neue Investitionen einer vorab Genehmigung bedürfen. Die Möglichkeit, Zuschüsse ohne einen genehmigten Haushalt zu erhalten, bleibt stark eingeschränkt, was die Handlungsfähigkeit der Verwaltung erheblich einschränkt.
Allgemeine Herausforderungen der Kommunalfinanzen
Die strukturellen Probleme, mit denen der Landkreis konfrontiert ist, spiegeln sich auch in einer allgemeinen Krise der kommunalen Finanzen wider. Die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände äußern sich besorgt über die Prognosen, die einen wachsenden Investitionsrückstand von derzeit 186 Milliarden Euro zeigen. Ab 2025 wird ein starker Rückgang der kommunalen Investitionen prognostiziert, was einerseits Investitionen in zeitgemäße Infrastrukturprojekte im Bereich Klimaschutz und Verkehrsplanung in Gefahr bringt, andererseits die Gemeinden unter Druck setzt, sich mit einem anhaltenden Mangel an finanziellen Mitteln auseinanderzusetzen. Die DSTGB berichtete, dass die Defizite auf unzureichende finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern zurückzuführen sind. Diese Problematik wird durch steigende Ausgaben im Sozialbereich und eine anhaltend flache Finanzierungslage zusätzlich verschärft.
Um den Herausforderungen in der Haushaltsführung aus Rechnung zu tragen, sind eine umfassende Einsicht in die kommunalen Strukturen sowie politische Lösungen gefragt, um die finanziellen Spielräume nachhaltig zu erweitern. Andernfalls dürften die Kommunen im kommenden Jahr weiterhin in einem Kreislauf der Unterfinanzierung gefangen bleiben.