Hersfeld-Rotenburg

Gefährlicher Transport: LKW mit offener Ladung auf der A4 gestoppt!

Beamte der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld stoppten einen Sattelzug auf der A4 am Parkplatz Nadelöhr, da deren Kontrollen gravierende Mängel bei der Ladungssicherung aufdeckten. Der Sattelzug war mit zwei Pkw als „Beiladung“ und schweren Metall-Coils beladen, deren Gesamtgewicht über 23 Tonnen lag. Besonders alarmierend waren die offenstehenden Heckportale des Aufliegers, die nicht geschlossen werden konnten, da die transportierten Pkw nicht vollständig auf der Ladefläche platziert waren. Das vordere Fahrzeug war auf Altreifen gestapelt, während das hintere Auto über das Ende des Anhängers herausragte. Diese unsichere Transportweise wurde von den Beamten als gefährlich eingestuft, da bei ungesicherten Altreifen ein Abrutschen drohte, was die Stabilität des gesamten Gespanns erheblich gefährdete.

Die Heckportale waren lediglich mit Spanngurten seitlich befestigt, was nicht den gesetzlichen Anforderungen zur Ladungssicherung entsprach. Gemäß den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) und den Praxisleitfäden zur Ladungssicherung muss die Ladung so gesichert sein, dass sie bei plötzlichen Bremsungen oder in Kurven nicht verrutscht oder herunterfällt. Das Versäumnis, dies zu gewährleisten, kann zu ernsthaften Unfällen führen, gibt Transportberater an. Daher wurde die Weiterfahrt des Fahrzeuggespanns umgehend untersagt, bis eine ordnungsgemäße Umladung der Pkw erfolgt war.

Rechtliche Konsequenzen und Bußgelder

Der 40-jährige Fahrzeugführer musste eine Sicherheitsleistung von 90 Euro entrichten. Zudem wird gegen den Transportunternehmer ein Verfahren zur Vermögensabschöpfung durch Bußgeldanpassung angeregt. Die mögliche Geldbuße könnte sich im vierstelligen Bereich bewegen. Solche Maßnahmen sind nicht unüblich, da die Verantwortung für die Sicherheit der Ladung sowohl beim Fahrer als auch beim Verlader liegt. Verstöße gegen die Vorschriften führen nicht nur zu Geldbußen, sondern auch zu rechtlichen Konsequenzen, wie in Bussgeldkatalog erläutert wird.

Das Bußgeldsystem sieht für verschiedene Verstöße gegen die Ladungssicherung spezifische Strafen vor:

Verstoß Bußgeld
Ladung nicht gegen vermeidbaren Lärm gesichert 10 €
Ladung nicht verkehrssicher verstaut 35 €
Ladung nicht vorschriftsmäßig gesichert 25 €

Die Statistik zeigt, dass unzureichende Ladungssicherung ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt. Im Jahr 2022 gab es über 2.300 Verkehrsunfälle in Deutschland, die durch mangelnde Ladungssicherung verursacht wurden. Experten schätzen, dass rund 70 % der Transporte unzureichend gesichert sind, was zu jährlichen Sachschäden in dreistelliger Millionenhöhe führt.

Verantwortung und Maßnahmen zur Verbesserung

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Ladungssicherung obliegt einer Vielzahl von Beteiligten: Fahrer, Spediteure, Verlader und Halter müssen in ihrem Verantwortungsbereich sicherstellen, dass die Transportgüter gemäß den gesetzlichen Vorgaben gesichert werden. Gemäß §§ 22 und 23 StVO muss die Ladung so gesichert sein, dass sie selbst bei plötzlichen Bremsungen nicht verrutscht. Zudem muss der Fahrer vor Fahrtantritt die Ladung auf ihre Sicherheit prüfen und gegebenenfalls nachsichern.

Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, ist es entscheidend, dass alle Beteiligten die Vorschriften und Empfehlungen zur Ladungssicherung befolgen. Mit geeigneten Fahrzeugen, geschultem Personal und effektiven Sicherungsmethoden kann das Risiko von Unfällen erheblich reduziert werden. Das Beispiel des Sattelzugs auf der A4 zeigt eindrücklich, wie wichtig es ist, diese Anforderungen ernst zu nehmen.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
osthessen-news.de
Weitere Infos
transportberater.de
Mehr dazu
bussgeldkatalog.org

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