Groß-Gerau

Zollfahnder sichern 500 Kilogramm Sprengstoff im Rhein-Main-Gebiet!

Am 13. Januar 2025 entdeckten Zollfahnder im Rhein-Main-Gebiet eine alarmierende Menge an illegalem Sprengstoff. Bei einer Durchsuchung eines Grundstücks im Kreis Groß-Gerau wurden über 500 Kilogramm Sprengstoff sichergestellt, darunter 582 Kugel- und Zylinderbomben. Die Nettoexplosivstoffmasse der gefundenen Bomben belief sich auf fast 145 Kilogramm. Diese Sicherheitsaktion wurde in Gang gesetzt, nachdem ein Paket aus Tschechien abgefangen wurde, das etwa 7,5 Kilogramm Feuerwerk der Kategorie F3 enthielt. Solche Feuerwerkskörper erfordern eine spezielle sprengstoffrechtliche Genehmigung, die in diesem Fall nicht vorlag, was zu Ermittlungen gegen den 36-jährigen Empfänger des Pakets führte, den man nun wegen Verdachts auf Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz verfolgt.

Im Verlauf der Durchsuchung wurden verschiedene große Mengen explosiven Materials gefunden, insbesondere in einem ehemaligen Kühlraum und einer Lagerhalle des Anwesens. Die größte Kugelbombe, die sichergestellt wurde, hatte eine Nettoexplosivstoffmasse von 2,5 Kilogramm. Zum Vergleich: Eine Standard-Handgranate der Bundeswehr wiegt lediglich 430 Gramm. Insgesamt wurden somit etwa 554 Kilogramm Nettoexplosivstoffmasse festgestellt – eine Menge, die die Gefahren, die mit illegalem Umgang mit Sprengstoffen verbunden sind, eindrucksvoll verdeutlicht. Privatpersonen haben rechtlich nur die Möglichkeit, ohne spezielle Erlaubnis maximal 15 Kilogramm Sprengstoff zu besitzen.

Illegaler Handel und Sicherheitsrisiken

Die Zollfahndung warnt vor den Risiken von Feuerwerkskörpern, die aus unbekannter Herkunft oder mangelhafter Verarbeitung stammen. Insbesondere zur Zeit des Jahreswechsels, wenn die Nachfrage nach Feuerwerk steigt, ist die Gefahr erheblich. Eine Verwendung solcher illegalen Feuerwerkskörper kann lebensgefährliche gesundheitliche Folgen nach sich ziehen. Nach dem Sprengstoffgesetz ist die Einfuhr von nicht konformitätsbewertetem und ohne CE-Kennzeichen versehenem Feuerwerk nicht nur illegal, sondern auch strafbar. Dies schließt gefälschte CE-Kennzeichnungen ein, die oft im Handel auftauchen.

Der Umgang mit illegalen Feuerwerkskörpern ist strafrechtlich streng reglementiert. Produkte, die ohne eine Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) in den Verkehr gebracht werden, sind kategorisch illegal. Ein häufiges Problem ist die Einfuhr solcher Gegenstände aus dem Ausland, insbesondere osteuropäischen Ländern. Die Bestellung im Ausland, auch online, stellt bereits eine strafbare Handlung dar. Die rechtlichen Konsequenzen für den Besitz, die Bestellung oder die Einfuhr illegaler Feuerwerkskörper können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren nach sich ziehen.

In besonders schweren Fällen, wie etwa der Gefährdung von Menschen, sind die zu erwartenden Strafen meist noch höher. Zudem ist der bloße Besitz solcher illegalen Produkte ebenfalls strafbar, unabhängig davon, ob sie genutzt werden oder nicht. Neben den rechtlichen Konsequenzen bestehen auch erhebliche Sicherheitsrisiken: Illegale Feuerwerkskörper können unkontrolliert explodieren und schwere Verletzungen oder erhebliche Sachschäden verursachen. Versicherungen schließen in der Regel Schäden aus, die durch den Umgang mit diesen illegalen Erzeugnissen entstehen.

In Anbetracht dieser umfassenden Informationen ist es wichtig, sich an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten und ausschließlich zugelassene Feuerwerkskörper zu verwenden, um sowohl rechtliche als auch sicherheitstechnische Risiken zu minimieren. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Feuerwerkskörpern schützt nicht nur die eigene Sicherheit, sondern auch die der Allgemeinheit.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
hna.de
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agrarheute.com
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