Groß-Gerau

Zoll entdeckt mehr als eine halbe Tonne Sprengstoff im Kreis Groß-Gerau!

Am 13. Januar 2025 entdeckten Zollfahnder im Kreis Groß-Gerau eine beunruhigende Menge an Sprengstoffen. Bei der Durchsuchung eines Grundstücks stießen die Beamten auf mehr als eine halbe Tonne explosiver Stoffe, darunter 582 Kugel- und Zylinderbomben mit nahezu 145 Kilogramm Nettoexplosivstoffmasse. Diese Ermittlungen wurden eingeleitet, nachdem ein verdächtiges Paket aus Tschechien, das explosives Feuerwerk der Kategorie F3 mit etwa 7,5 Kilogramm Sprengstoff enthielt, aufgegeben worden war.

Für den Besitz und die Verwendung von Feuerwerk der Kategorien F2, F3 und F4 ist eine besondere sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich. In diesem Fall wird gegen einen 36-jährigen Mann ermittelt, der als Empfänger des Pakets identifiziert wurde. Er steht im Verdacht, gegen das Sprengstoffgesetz verstoßen zu haben.

Explosives Material und Sicherheitsbestimmungen

Die Ermittlungen führten zu weiteren beunruhigenden Funden. In einem ehemaligen Kühlraum und einer Lagerhalle eines landwirtschaftlichen Anwesens wurden explosive Materialien entdeckt. Die größte der gefundenen Kugelbomben wies eine Nettoexplosivstoffmasse von 2,5 Kilogramm auf. Zum Vergleich: Eine Standard-Handgranate der Bundeswehr hat ein Gewicht von etwa 430 Gramm. Insgesamt wurden rund 554 Kilogramm Nettoexplosivstoffmasse sichergestellt, während Privatpersonen ohne spezielle Genehmigung maximal 15 Kilogramm lagern dürfen.

Gegen den Mann wird zudem aufgrund des Verdachts des illegalen Handels mit pyrotechnischen Gegenständen ermittelt. Die rechtlichen Grundlagen für die Aufbewahrung und den Umgang mit Sprengstoffen sind in Deutschland strikt geregelt. Gemäß dem Sprengstoffgesetz ist die Verwendung von explosionsgefährlichen Stoffen an zahlreiche Auflagen und Sicherheitsmaßnahmen gebunden. So müssen beispielsweise Mischungen homogen sein und thermische Stabilität aufweisen. Dies bedeutet, dass bei einer Lagerung von 50 °C für eine Dauer von sieben Tagen keine Erwärmung über 60 °C zulässig ist, um die Sicherheit zu gewährleisten (Gesetze im Internet).

Sicherheitsanforderungen für Sprengstoffe

Die verwendeten Zündleitungen und Sprengzubehörteile müssen strengen Sicherheitsanforderungen genügen. Zündleitungen müssen mehrdrähtig sein, mit einem Durchmesser von 0,3 mm bis 1,0 mm, und sie müssen isoliert und mechanisch fest sein. Außerdem müssen sie einen elektrischen Widerstand aufweisen, der bei maximal 5 Ohm für eine Länge von 100 m liegt (Hannover).

Die umfangreiche Entdeckung im Kreis Groß-Gerau wirft nicht nur Fragen zur Sicherheit auf, sondern auch zur Überwachung und Kontrolle von Sprengstoffen in Deutschland. Die Behörden sind weiterhin bemüht, solche Vorfälle zu verfolgen und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
fnp.de
Weitere Infos
hannover.de
Mehr dazu
gesetze-im-internet.de

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