
Am 12. Februar 2025 wurde eine 43-jährige Frau aus Rüsselsheim vom Amtsgericht Groß-Gerau wegen versuchter Wahlfälschung bei der Kommunalwahl 2021 verurteilt. Das Schöffengericht verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Diese Entscheidung umfasst auch eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung sowie eine noch ausstehende Gefängnisstrafe aus einem vorherigen Urteil. Der Angeklagten, die bereits wegen Betrugs verurteilt wurde, wurde vorgeworfen, während ihrer Selbstständigkeit Arbeitslosengeld bezogen zu haben, was zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten führte.
Die Angeklagte hat ein Geständnis abgelegt und reichte insgesamt 16 gefälschte Wahlzettel für die Briefwahl ein, die auf unrechtmäßigen Vollmachten basierten. In total konnten 34 Fälle der Urkundenfälschung bestätigt werden. Sie trat bei der Kommunalwahl auf der Liste einer lokalen Wählergruppe an und mobilisierte aktiv Stimmen aus ihrem Bekanntenkreis. Der Vorsitzende Richter bemerkte, dass die Angeklagte nicht die Absicht hatte, das Staatswesen zu untergraben. Im deutschen Wahlrecht ist es jedoch vorgeschrieben, dass jeder Wahlberechtigte seine Stimme persönlich abgeben muss, um Manipulationen zu vermeiden.
Ermittlungen zu weiteren Wahlbetrugsverdachtsfällen
Die Staatsanwaltschaft Darmstadt untersucht derzeit zwei weitere Personen wegen Verdachts der Urkundenfälschung im Zusammenhang mit den Kommunalwahlen 2021 in Rüsselsheim und Raunheim. Ursprünglich waren nach der Wahl im März 2021 insgesamt neun Verfahren eröffnet worden, von denen sieben eingestellt wurden – sechs aufgrund mangelnden Tatverdachts und eines wegen geringfügiger Schuld. Diese Ermittlungen verdeutlichen die zunehmenden Bedenken hinsichtlich der Sicherheit von Briefwahlen in der Region.
Die Stadt Rüsselsheim überprüfte zudem die Kommunalwahl 2021 aufgrund der festgestellten Unregelmäßigkeiten, bei der über 12.000 Briefwahlunterlagen untersucht wurden. Während die Wahl der Stadtverordneten von Groß-Gerau nicht wiederholt wurde, entschied man sich auf Kreisebene, die Wahl des Kreistags in bestimmten Briefwahlbezirken erneut abzuhalten. Der Wahlgang, der im Oktober 2021 stattfand, zeigte bereits erste Anzeichen von Betrugsverdacht, was schließlich zur Wiederholung im März 2022 führte.
Der Kontext von Wahlbetrug in Deutschland
In Deutschland sind die Fälle von Fälschungen und Wahlbetrug, insbesondere bei Briefwahlen, nicht neu. Berichte über derartige Vorfälle häufen sich, wobei viele Fälle zufällig aufgeklärt wurden und somit auf eine hohe Dunkelziffer hindeuten. Beispiele aus anderen Städten sind die Ermittlungen wegen Wahlbetrugs in Kelsterbach und die Anklage in Hamm. Auch internationale Vergleiche zeigen, dass Wahlbetrug ein weit verbreitetes Problem ist. In den USA, Großbritannien und Österreich wurden ähnliche Vorfälle gemeldet, was die Notwendigkeit von Reformen im Wahlprozess unterstreicht.
Die Vorkommnisse in Rüsselsheim werfen ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, die mit der Integrität der Wahlen verbunden sind. Immer wieder wird deutlich, dass der rechtlichen Rahmen und die praktischen Umsetzungen intensiver Kontrollen bedürfen, um das Vertrauen in demokratische Prozesse aufrechtzuerhalten. FAZ berichtet, dass das Urteil rechtskräftig ist, da beide Parteien auf eine Anfechtung verzichtet haben. Dies stellt einen weiteren Schritt im Bestreben dar, die Wahlrechtsvorschriften durchzusetzen und künftige Betrugsfälle zu minimieren.
Zusammengefasst zeigt sich, dass das Thema Wahlbetrug in Deutschland nicht nur einen lokalen, sondern auch einen nationalen und internationalen Rahmen hat. Die Vorfälle in Rüsselsheim sind Teil einer größeren Diskussion über die Sicherheit und Transparenz von Wahlen.FR und Rupp erweitern diesen Kontext und zeigen, dass gegenwärtige und frühere Hinweise auf Wahlbetrug nicht ignoriert werden dürfen.