
Die Diskussion um die Einführung einer Verpackungssteuer hat in den letzten Jahren immer mehr an Fahrt aufgenommen. Am 22. Januar 2025 bestätigte das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit der Tübinger Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen, was große Bedeutung für andere Kommunen in Deutschland hat. Damit wurde das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Mai 2023 gestärkt, das die Steuer für zulässig erklärt hatte. Trotz aller rechtlichen Hürden bleibt das Ziel der Steuer, Abfallaufkommen zu reduzieren und die Umwelt zu entlasten.
Tübingen hat seit dem 1. Januar 2022 eine kommunale Verpackungssteuer eingeführt, die Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck betrifft. Der Betrag beläuft sich auf 0,50 Euro (netto) für Einwegverpackungen und -geschirr sowie 0,20 Euro für Einwegbesteck. Auf Mehrweg-Verpackungen fällt keine Steuer an, was die Stadt dabei unterstützt, den Umstieg auf nachhaltigere Lösungen zu fördern. Die jährlichen Einnahmen aus der Steuer belaufen sich auf etwa eine Million Euro und fließen in Müllbeseitigungs- und Umweltschutzmaßnahmen.
Wachsender Druck auf Gießen
In Gießen fordert die Bürgerinitiative Gigg+Volt, dass die Stadtverordnetenversammlung einen Beschluss zur Einführung einer ähnlichen Verpackungssteuer umsetzt. Der Antrag von Gigg+Volt, der bereits Ende 2021 eingereicht wurde, beinhaltete die Aufforderung, einen Satzungsentwurf für die Steuer zu erarbeiten sowie ein Förderkonzept zur Unterstützung von Mehrwegsystemen für die Gastronomie zu prüfen. Laut der Initiative ist die Umsetzung dieser Maßnahmen von entscheidender Bedeutung, um die Müllmenge in der Stadt zu verringern und die Sauberkeit zu verbessern.
Johannes Rippl, ein Fraktionsmitglied von Gigg+Volt, betont die schlechte Klimabilanz von Einweggeschirr und thematisiert den dringend notwendigen Wandel im Umgang mit Verpackungen. Der Magistrat von Gießen hatte bis zum Sommer 2022 keinerlei Fortschritte bei der Erstellung einer Satzung oder eines Förderkonzepts vorgelegt, was in der Kommunalpolitik für Unmut sorgte.
Erfolge und Vorbildfunktion Tübingens
Tübingen hat mit der Einführung der Verpackungssteuer erhebliche Fortschritte bei der Entlastung der Umwelt erzielt. Laut Berichten der Deutschen Umwelthilfe hat die Stadt im Verhältnis zur Bevölkerung die meisten Gastronomiebetriebe mit Mehrwegsystemen in Deutschland. Zudem gibt es Hinweise darauf, dass Städte wie Konstanz, München und Freiburg ebenfalls die Einführung einer Verpackungssteuer prüfen. Gummersbach plant, eine Verpackungssteuer bereits Anfang 2024 einzuführen.
Die positive Resonanz in Tübingen zeigt, dass viele Bürgerinnen und Bürger die Steuer als sinnvoll erachten. Nach einer Umfrage, die nach sechs Monaten durchgeführt wurde, bewerteten die meisten Befragten die Maßnahme positiv. Die Stadt Tübingen bietet zudem Informationsmaterialien an, um Gastronomiebetriebe über die Verpackungssteuer aufzuklären.
Insgesamt steht die Verpackungssteuer in Tübingen als Beispiel für eine erfolgreiche kommunale Maßnahme zur Reduzierung von Verpackungsmüll. In der EU fallen pro Einwohner jährlich rund 177 kg Verpackungsmüll an, und in Deutschland verursachen Einwegverpackungen etwa 830.000 Tonnen CO2. Angesichts dieser Zahlen ist der Druck auf Kommunen groß, ähnliche Regelungen zu entwickeln und durchzusetzen, um den Herausforderungen der Müllflut und des Klimawandels zu begegnen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die jüngsten Entwicklungen in Tübingen und Gießen wichtige Schritte in der Verpackungsregulierung darstellen. Während die rechtlichen Grundlagen nun gesichert scheinen, bleibt abzuwarten, wie schnell andere Städte folgen werden und ob sie ähnliche Maßnahmen ergreifen können. Für weitere Informationen zur Tübinger Verpackungssteuer können Interessierte die Website der Stadt tuebingen.de besuchen. Auch die Deutsche Umwelthilfe stellt Materialien und Unterstützung zur Verfügung, wie auf ihrer Webseite zu finden ist.