
Am 16. Februar 2025 sorgt die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) für Diskussionen. Sabine Tacke, Präsidentin der Hessischen Landestierärztekammer, kritisiert die Regelungen, die am 22. November 2022 in Kraft traten. Ihrer Meinung nach berücksichtigt die GOT die gestiegenen Energiekosten und Inflation nicht, was zu finanziellen Schwierigkeiten bei Tierhaltern führen könnte.
Tacke hebt hervor, dass eine Reform der Gebührenordnung längst überfällig war, kritisiert jedoch den gewählten Zeitpunkt. Die letzte umfassende Überarbeitung der GOT fand bereits 1999 statt. In der neuen Regelung wird ein Gebührenrahmen vom einfachen bis zum dreifachen Satz festgelegt, wobei die tatsächliche Gebühr je nach Behandlungsfall variiert.
Finanzielle Bedenken der Tierärzte
Ein weiteres Anliegen von Tacke ist die Erhöhung der Gehälter für technisch-administrative Mitarbeitende in Tierarztpraxen. Sie befürchtet, dass die höheren Gebühren dazu führen könnten, dass weniger Tierhalter den Weg zum Tierarzt suchen. Diese Sorge wird durch aktuelle Berichte befeuert, die von kranken Tieren berichten, die verschenkt oder in Tierheimen abgegeben werden.
Immer häufiger seien zudem Anfragen nach Ratenzahlungen zu beobachten, da viele Halter in finanzielle Not geraten, wenn ihre Tiere erkranken. Ein weiteres Problem sind die vielen Fälle, in denen Tierhalter Rechnungen nicht oder nur nach Mahnungen begleichen. Das Veterinäramt ist in lebensbedrohlichen Notfällen verpflichtet, Patienten zu behandeln, auch wenn die Besitzer nicht in der Lage sind, die Kosten zu tragen.
Tierschutz und rechtliche Vorgaben
Die Landestierärztekammer hat die Verantwortung, Fälle von angeblicher falscher Behandlung oder überhöhten Preisen durch Tierärzte zu prüfen. Bei festgestellten Verstößen können Ordnungsgelder verhängt werden, die dann an Tierschutzorganisationen fließen. Tacke appelliert zudem an die Kommunen, Katzenschutz-Verordnungen zu erlassen, um das Elend freilaufender Katzen zu bekämpfen.
Darüber hinaus fordert Tacke, vor der Anschaffung eines Hundes eine Sachkundeprüfung durchzuführen. Auch die Rasseliste steht unter ihrer Kritik, da sie die aktuelle Gefahrenabwehrverordnung für Hunde als nicht mehr wissenschaftlich aktuell ansieht.
Datenschutz im Tierarztbereich
In einem verwandten Themenbereich ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu erwähnen, die seit dem 25. Mai 2018 in Kraft ist. Der Umgang mit persönlichen Daten in der Tiermedizin erfordert besondere Beachtung von verschiedenen Vorschriften, einschließlich den landes spezifischen Datenschutzgesetzen. Im Deutschen Tierärzteblatt sind Muster und erläuternde Artikel verfügbar, die jedoch individuell angepasst werden müssen.
Für Tierarztpraxen, die Videoüberwachung implementieren möchten, stellt die Bundestierärztekammer Musterplakate zur Verfügung. Diese müssen gut sichtbar im überwachten Bereich angebracht werden, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Dabei ist es wichtig, dass alle Erklärungen in einfacher und verständlicher Sprache verfasst sind.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass die Reform der Tierarztgebührenordnung und die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften wesentliche Themen sind, die sowohl für Tierhalter als auch für Tierärzte von Bedeutung sind. Der Dialog über die Herausforderungen, die diese Themen mit sich bringen, wird weiterhin dringend benötigt.