Gießen

Prozess gegen Ayleens Mörder: Neue Vorwürfe und Sicherungsverwahrung!

Am 3. Februar 2025 beginnt vor dem Landgericht Gießen ein neuer Prozess gegen den Mörder der 14-jährigen Ayleen aus Baden-Württemberg. Dieser Prozess ist von besonderer Tragweite, da er sich mit der Frage der Sicherungsverwahrung befasst, die nach einer vorherigen Verurteilung des Angeklagten angeordnet wurde. Ayleen und der Angeklagte hatten sich über soziale Medien kennengelernt, wo sie in sexualisierten Chats kommunizierten. Der Täter hatte die 14-Jährige zunächst bedrängt, Nacktfotos gefordert und sie letztlich erpresst. In der Folge holte er Ayleen in ihrem Heimatort ab, um sie dann nach Hessen zu bringen, wo er sie tötete. Ihre Leiche wurde einige Tage später im Teufelsee entdeckt.

Im Jahr 2023 verurteilte das Landgericht Gießen den 32-jährigen Mann aus Waldsolms wegen Mordes, versuchter Vergewaltigung, Nötigung und Beschaffung kinderpornographischer Inhalte zu lebenslanger Haft. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die Sicherungsverwahrung an. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die Verurteilung wegen Mordes, beanstandete jedoch die rechtlichen Grundlagen für die Sicherungsverwahrung und forderte eine Neubewertung dieser Maßnahme. Laut [Welt] ist der Angeklagte auch wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs eines Kindes ohne Körperkontakt angeklagt. Hierbei soll er während eines Videotelefonats mit einer 13-Jährigen onaniert haben.

Erneute Vorwürfe im Fokus

Im neuen Verfahren geht es darüber hinaus um die erneute Behandlung des Vorwurfs, dass der Angeklagte sich kinderpornographische Inhalte beschafft hat. Diese Vorwürfe wurden bereits im ersten Prozess festgestellt, waren jedoch nicht Gegenstand der Anklage. Der BGH hob die Einzelstrafe, die wegen der Beschaffung kinderpornografischer Inhalte ergangen war, aufgrund einer gesetzlichen Absenkung des Strafrahmens auf, was nun zu einem neuen Verfahren führen muss, in dem diese Einzelstrafe erneut verhandelt wird. Das Landgericht Gießen wird somit eine umfassende Neubewertung der Vorwürfe gegen den Angeklagten vornehmen müssen. [Hessenschau] hebt hervor, dass die Gefährlichkeit des Angeklagten, insbesondere die Prognose über mögliche zukünftige Straftaten, eine zentrale Rolle spielen wird.

Gesetzliche Grundlagen der Sicherungsverwahrung

Die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung sind klar definiert. Nach [Rechtslupe] kann diese angeordnet werden, wenn ein Jugendlicher zu einer Jugendstrafe von mindestens sieben Jahren verurteilt wird, und zwar wegen eines Verbrechens, das gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit gerichtet ist. Auch bei Verurteilungen wegen Katalog- und Nichtkatalogtaten in Tateinheit oder Tatmehrheit ist dies möglich. Der Gesetzgeber sieht hohe Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose vor, die darlegen muss, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit für die Begehung weiterer Straftaten besteht. Im Mittelpunkt steht hierbei die Gewissheit über die Gefahr neuer Katalogtaten.

Durch die Kombination dieser tragischen Umstände und der rechtlichen Herausforderungen um die Sicherungsverwahrung wird der Prozess vor dem Landgericht Gießen auch über den Fall von Ayleen hinaus von Bedeutung sein. Er könnte weitreichende Konsequenzen für die Behandlung von Straftaten gegen Kinder und die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Sicherungsverwahrung in Deutschland haben.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
welt.de
Weitere Infos
hessenschau.de
Mehr dazu
rechtslupe.de

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