
Ein 71-jähriger Rentner aus Welkers ist mit der Neuregelung der Grundsteuer in Hessen konfrontiert. Er muss erstmals Grundsteuer B in Höhe von 770 Euro zahlen, nachdem zuvor nur Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen fällig war. Die Fuldaer Zeitung berichtet, dass der Rentner das Grundstück seit 1982 besitzt, das ursprünglich 1908 von seinem Großvater erworben wurde. In den letzten Jahren wurde ein Teil des 4,5 Hektar großen Areals umgewidmet, um Baufläche zu schaffen.
Bislang nutzte der Rentner etwa 1,8 Hektar seines Grundstücks landwirtschaftlich. Dieser Wandel hielt er für notwendig, da seine Tochter möglicherweise auf der umgewidmeten Fläche bauen kann. Die Entscheidung über die Grundsteuer B kommt für ihn überraschend, zumal er zuvor keine entsprechenden Zahlungen leisten musste. Bereits für die Grundsteuer A zahlt er in diesem Jahr 312 Euro, was etwa 30 Euro mehr als im Vorjahr ausmacht.
Die Herausforderungen der Grundsteuerreform
Das neue Steuermodell in Hessen basiert auf der Grundsteuerreform, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Neu ermittelte Hebesätze werden von den Gemeinden festgelegt, jedoch ist die Umsetzung dieser Reform nicht einheitlich in Deutschland. Die hessische Finanzverwaltung erklärt, dass verschiedene Bundesländer unterschiedliche Modelle anwenden. Hessen nutzt das Flächen-Faktor-Modell und hat laut Berichten Hebesatzempfehlungen berechnet.
Die Reform ist eng mit den Entwicklungen in den einzelnen Bundesländern verbunden. Beispielsweise wird in Baden-Württemberg die Grundsteuer auf Basis der Bodenrichtwerte ermittelt, während Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell anwendet. In Berlin hingegen wird das Bundesmodell verwendet, was zu einer Reduzierung des Hebesatzes von 810% auf 470% führte. Inwieweit sich diese Unterschiede auf die Grundsteuerzahler auswirken, bleibt abzuwarten.
Ein Blick in die Zukunft
Der Rentner aus Welkers hat bereits jetzt Bedenken hinsichtlich möglicher weiterer Erhöhungen der Grundsteuer in den kommenden Jahren. Der Steuerbescheid wurde in Abstimmung mit einem Steuerberater sowie der Gemeinde überprüft und als korrekt erachtet. Die Gemeinde Eichenzell hat sich bemüht, die entsprechenden Vorgaben des Landes zu befolgen. Dabei blieb sie jedoch von einer Erhöhung der Hebesätze unberührt, weshalb die neuen Steuerforderungen nun für viele Bürger überraschend ausfallen könnten.
Die Auswirkungen der Grundsteuerreform sind in vielen Teilen Deutschlands spürbar, und es bleibt abzuwarten, wie die unterschiedlichen Modelle und Hebesätze den Steuerzahlern langfristig zusetzen werden. Haufe stellt fest, dass vieles von der Implementierung und den spezifischen Anpassungen in den einzelnen Bundesländern abhängt.