
Am 15. Januar 2025 wird in den Modellregionen Hamburg, Franken und Teilen von Nordrhein-Westfalen die elektronische Patientenakte (ePA) eingeführt. Die ePA soll den Versicherten von Krankenkassen zur Verfügung stehen und als digitaler, lebenslanger Aktenordner für Gesundheitsdaten fungieren. Ärzte, Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen verwalten die Daten, die über die Jahre durch Behandlungen und eigene Einträge der Patienten stetig wachsen. Die Nutzung ist freiwillig, wobei gesetzlich Versicherte, die keinen Widerspruch einlegen, automatisch eine ePA erhalten, auch für ihre Kinder bis zum 15. Lebensjahr, wenn die Eltern dies entscheiden möchten. Osthessen News berichtet, dass Patienten Einblick in ihre Daten, wie Diagnosen, haben, jedoch nicht alle Befunde sofort verfügbar sein werden; diese werden schrittweise ergänzt.
Dr. med. Ralph Hönscher, ein Allgemeinmediziner aus Petersberg, äußert Bedenken hinsichtlich der Datensicherheit und der Erwartungen der Patienten an das neue System. Hönscher betont, dass das derzeitige System noch nicht ausgereift sei und befürchtet, dass Ärzte mehr Dokumentationsarbeit leisten müssen, ohne die Möglichkeit zu haben, die ePA im Vorfeld zu testen. Ein positiver Aspekt der ePA könnte jedoch der einfachere Transfer von Medikationsplänen bei einem Arztwechsel sein. Die Bedenken hinsichtlich der Datensicherheit sind jedoch erheblich, da die sensiblen Informationen in einer großen Cloud gespeichert werden, was ein theoretisches Risiko für Hackerangriffe darstellt.
Datenschutz und Sicherheitsmaßnahmen
Der Datenschutz steht bei der Einführung der ePA im Zentrum der öffentlichen Diskussion. Die Daten werden zentral in Deutschland gespeichert und unterliegen den strengen europäischen Datenschutzbestimmungen. Die Plattform setzt auf moderne Sicherheitsmaßnahmen wie Verschlüsselungstechnologien, um die Daten während der Übertragung und Speicherung zu schützen. Laut Verbraucherzentrale müssen auch die Apps zur Nutzung der ePA ein offizielles Zulassungsverfahren durchlaufen, zudem werden Aktivitäten innerhalb der ePA protokolliert, die für die Nutzer drei Jahre lang einsehbar sind.
Um Sicherheitslücken zu schließen, hat die Einführung der ePA in den Modellregionen eine Pilotphase, in der Sicherheitsmaßnahmen entwickelt werden, die auf den Hinweisen des Chaos Computer Clubs basieren. Dazu gehören auch organisatorische Maßnahmen wie regelmäßige Schulungen des medizinischen Personals, um den sorgfältigen Umgang mit personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Des Weiteren haben die Krankenkassen eine Verantwortung für den Datenschutz und müssen sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Vorteile und Herausforderungen der elektronischen Patientenakte
Die ePA verspricht eine effizientere und besser koordinierte Patientenversorgung. Vorteile sind unter anderem der vereinfachte Austausch medizinischer Dokumente, die Vermeidung von Doppeluntersuchungen sowie eine bessere Übersicht für Ärzte, die zu einer verbesserten Behandlung führen könnten. Dennoch stehen der ePA technische Herausforderungen und Skepsis seitens der Patienten gegenüber, insbesondere in Bezug auf die Speicherung und Sicherheit ihrer Daten. Laut Gesundheit Digital Forum erfordert die kontinuierliche Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen auch organisatorische Veränderungen und regelmäßige Schulungen des medizinischen Personals.
Insgesamt wird die Funktionalität und Sicherheit der ePA in den kommenden Wochen und Monaten in den Testregionen bewertet, bevor sie möglicherweise bundesweit ab dem 15. Februar 2025 für alle gesetzlich Versicherten zur Verfügung steht. Der Erfolg der ePA wird maßgeblich davon abhängen, wie gut die Sicherheits- und Datenschutzbedenken adressiert werden und ob die Nutzer ausreichend über die Vorteile und Risiken informiert werden.