Fulda

DB in der Krise: Vergaben gefährden Qualität des öffentlichen Nahverkehrs!

Die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Verkehrsunternehmen gehen mit Herausforderungen und Veränderungen einher. Die EVG berichtet, dass die DB Fernverkehr AG seit über einem Jahr auf eine klare Antwort zur Anzahl der künftigen Fernverkehrs-Reisezentren wartet. Zugleich verliert die Deutsche Bahn mehrere bedeutende Ausschreibungen im Nahverkehr, unter anderem in GoRheinland und Baden-Württemberg.

In diesen beiden Fällen erhielt die Transdev Vertrieb GmbH den Zuschlag, obwohl betriebliche Mitbestimmung und Tarifvertrag nicht berücksichtigt wurden. Die Vergabekriterien konzentrierten sich stark auf den Preis, was direkt zu Lasten der qualitativ hochwertigen Arbeitsplätze und dem Beratungsangebot für Fahrgäste geht. Diese Entwicklung ist besonders besorgniserregend angesichts des Preisdrucks im Ausschreibungswettbewerb, der einen zunehmenden Fokus auf externe Verkaufsstellen fördert, die oft als Agenturen agieren.

Probleme im ÖPNV und Perspektiven

Die Aktivitäten der ZFGen, die in Zusammenarbeit mit mobifair und der EVG-Politikabteilung zahlreiche SPNV-Aufgabenträger bundesweit anschreibt, zielen darauf ab, auf die bestehenden Probleme aufmerksam zu machen und für fairere Ausschreibungsbedingungen zu plädieren. Innerhalb der Betriebe wurden zusätzlich zahlreiche Probleme diskutiert. Dazu zählen unter anderem Erfahrungen mit dem Deutschlandticket sowie die virtuelle Assistenz KIANA am Flughafen BER.

Betriebsräte in Leipzig führten kürzlich eine Umfrage zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz durch, ein Aspekt, der zunehmend in den Fokus rückt. Positiv hervorzuheben ist zudem ein Vorstoß der EVG und KBR, der sich für eine längere Verfügbarkeit von Fahrvergünstigungen an Fahrkartenautomaten einsetzt. Diese Initiative wird insbesondere durch die abnehmende Verfügbarkeit von DB-Automaten in ländlichen Regionen verstärkt, was durch die verlorenen Ausschreibungen noch erschwert wird.

Vergabeverfahren im öffentlichen Personennahverkehr

In den letzten neun Monaten hat die Rechtslage bezüglich der Vergaben im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) weitere Klarheit erhalten. Laut FSM wurden insgesamt neun höchstgerichtliche Urteile zu Vergaben erlassen. Die Vergabe von ÖPNV-Leistungen richtet sich nun strenger nach den Regelungen der Verordnung 1370/2017 (PSO-VO) sowie dem BVergG 2018.

Es wird unterschieden zwischen den Bereichen Straßen (Bus und Straßenbahn) und Schienen (Eisenbahn und U-Bahn). Im Straßenbereich sind die Bestimmungen des BVergG 2018 vorrangig bei Dienstleistungsaufträgen, während bei Dienstleistungskonzessionen die PSO-VO gilt. Auftraggeber haben die Option, zwischen wettbewerblichen Verfahren und Sonderverfahren zu wählen.

Im Schienenbereich haben wiederum die Bestimmungen der PSO-VO Vorrang. Direkte Vergaben sind hier ausschließlich im Eisenbahnverkehr zulässig. Für alle geplanten Vorhaben im ÖPNV-Bereich müssen Auftraggeber spätestens ein Jahr vor einer Direktvergabe oder einem wettbewerblichen Verfahren EU-weit bekanntmachen, um den rechtlichen Anforderungen zu genügen. Unzureichende Vorinformationen können die Einjahresfrist nicht auslösen, was potenziell zu Problemen führt.

Die Entwicklungen im öffentlichen Personennahverkehr und die Ausgangslage der DB zeigen, dass es wichtigen Handlungsbedarf gibt. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Branche und die mit ihr verbundenen Unternehmen an die neuen Herausforderungen anpassen werden.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
evg-online.org
Weitere Infos
lieferanten.deutschebahn.com
Mehr dazu
fsm.law

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert