
Am 1. März beginnt in Hessen die Brut- und Setzzeit für Wildtiere, eine Phase, die Nabutier- und Naturschützer große Sorgen bereitet. In dieser Zeit beginnen viele Tiere, ihren Nachwuchs aufzuziehen, insbesondere Vögel wie Amseln, die mit dem Nestbau beginnen. Der Druck auf die Wildtierpopulationen steigt, insbesondere durch die Anwesenheit von frei herumlaufenden Hunden, die Stress und Störungen verursachen können. Daher weist hessenschau.de Hundebesitzer darauf hin, in dieser sensiblen Zeit Rücksicht zu nehmen.
Obwohl es in Hessen keine allgemeine Leinenpflicht gibt, können Kommunen eigene Regelungen erlassen. In Hanau gilt bis zum 30. Juni eine Leinenpflicht in Wäldern und auf den meisten Wiesen. Auch in Naturschutzgebieten müssen Hunde ganzjährig an der Leine geführt werden. Die Stadt Dieburg hat ebenfalls eine entsprechende Regelung während der Schutzzeit eingeführt. In Frankfurt dürfen Hunde nur auf bestimmten, gekennzeichneten Flächen unangeleint laufen, wobei Ausnahmen für den Stadtwald und Teile des Grüngürtels bestehen.
Kommunale Regelungen und Bußgelder
Verstöße gegen diese kommunalen Vorschriften können erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen, da Bußgelder bis zu 5.000 Euro verhängt werden können. Diese Strafen sollen Hundebesitzer zur Einhaltung der Vorschriften bewegen und den Schutz des Wildtier-Nachwuchses gewährleisten. Der Naturschutzbund (NABU) appelliert, besonders bis Mitte Juli auf die Natur zu achten, da die Brut- und Setzzeit in der Regel bis zu diesem Datum andauert, sie sich jedoch gelegentlich bis in den September hinziehen kann.
Zusätzlich wird geraten, in dieser Zeit die Hunde an die Leine zu nehmen und auf befestigten Wegen zu bleiben, um Störungen zu vermeiden. Junge Feldhasen, Rehkitze und bodenbrütende Vögel sind besonders betroffen von diesen Störungen. Wildtiere reagieren in der Brutzeit sehr empfindlich. Ein wichtiges Anliegen des NABU ist der Schutz brütender Vögel und deren Jungtiere, die durch unangeleinte Hunde in ihrer Fortpflanzung gefährdet werden. Eine einheitliche Leinenpflicht, wie sie in Niedersachsen per Landesgesetz geregelt ist, wäre wünschenswert, um so einen besseren Schutz der Wildtiere zu erwirken ndr.de.
Die Regelungen für die Brut- und Setzzeit
- Brut- und Setzzeit in Hessen: 1. März bis 15. Juli (kann bis September andauern).
- Leinenpflicht in Hanau: bis 30. Juni in Wäldern und auf Wiesen.
- Leinenpflicht in Naturschutzgebieten: ganzjährig.
- Dieburg: Leinenpflicht während der Schutzzeit.
- Frankfurt: Hunde nur auf gekennzeichneten Flächen unangeleint.
- Bußgelder bei Verstößen: bis zu 5.000 Euro.
Darüber hinaus verbietet das Gesetz ab dem 1. März bis zum 30. September das Schneiden von Hecken, es sei denn, es handelt sich um minimal-invasive Pflegearbeiten. Heckenschnitte sollten in dieser sensiblen Phase vermieden werden, da sie das Fortpflanzungsverhalten der Wildtiere stören könnten. Tipps zur Vermeidung von Störungen sind essenziell für ein respektvolles Miteinander mit der Natur bund-hessen.de.
Die Standortbedingungen für brütende Vögel wie Rotkehlchen, die Sträucher bevorzugen, und andere Wildtiere erfordern besondere Rücksichtnahme in der Brut- und Setzzeit. Daher sollten Gartenbesitzer darauf achten, diese sensiblen Phasen in ihrer Planung zu berücksichtigen, um Störungen zu vermeiden.