
Am 28. Januar 2025 ereignete sich in der Gemeinde Fügenberg ein schwerwiegender Verkehrsunfall. Gegen 12:30 Uhr kam ein 33-jähriger Deutscher mit seinem Pkw auf der Hochfügenerstraße ins Schleudern. Der Zustand der Fahrbahn war aufgrund starker Schneefälle und glatter Straßenverhältnisse extrem schlecht.
Das Fahrzeug des Mannes rutschte gegen die bergseitige Böschung und kippte auf die Beifahrerseite. Ein 11 Monate alter Sohn des Fahrers war zum Zeitpunkt des Unfalls Mitfahrer. Dank der schnellen Reaktion von anwesenden Zeugen, die die Rettungskette in Gang setzten, konnte der Säugling schnell aus dem Auto gereicht werden. Der Fahrer konnte sich selbstständig befreien, nachdem die Freiwillige Feuerwehr das Fahrzeug gesichert hatte.
Verletzungen und Rettungsmaßnahmen
Der Fahrer blieb unverletzt, doch zur Sicherheit wurde der kleine Junge zur medizinischen Abklärung ins Krankenhaus Innsbruck gebracht. Die Hochfügenerstraße war während des Einsatzes für den gesamten Verkehr gesperrt, um die Rettungsmaßnahmen nicht zu behindern.
Ein enger Blick auf die Fahrzeugausstattung zeigt, dass alle Räder des Pkw mit Sommerreifen ausgestattet waren. Es wurden keine Schneeketten verwendet, was bei den herrschenden winterlichen Bedingungen als fahrlässig betrachtet werden kann.
Verkehrsunfälle in der Region
Der Unfall in Fügenberg war nicht der einzige Vorfall an diesem Tag. Auch auf der Paznauntalstraße (B188) kam es zu einer Kollision gegen 10:30 Uhr. Hierbei waren eine 36-jährige Griechin als Fahrerin und eine 31-jährige Zypernerin als Beifahrerin anstrengend. Ihr Fahrzeug rutschte auf die Gegenfahrbahn und kollidierte mit einem Pkw einer 45-jährigen Frau aus Luxemburg. Fünf Insassen dieser Fahrzeuge mussten mit Verletzungen unbestimmten Grades ins Krankenhaus Zams gebracht werden.
Die Verkehrsbehinderung auf der B188 erstreckte sich über etwa 45 Minuten, was durch die Schwere der Unfälle bedingt war. Winterliche Straßenverhältnisse sorgten offensichtlich für erhöhte Unfallgefahr in der gesamten Region Tirol, insbesondere in Fügen und dem Paznaun.
Regelungen zur Winterreifenpflicht
Konkret sind in Deutschland wie auch in Österreich Fahrzeuge, darunter Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen, während der Wintermonate bei winterlichen Bedingungen verpflichtet, mit Winterreifen ausgestattet zu sein. Diese Regelung gilt insbesondere vom 1. November bis 15. April. Laut ADAC ist die Montage von Winterreifen, die das Alpine-Symbol tragen, unerlässlich, um Sicherheit zu gewährleisten.
Das Fahren mit Sommerreifen bei Schneefall oder Glätte kann nicht nur zu Unfällen wie dem in Fügenberg führen, sondern auch zu rechtlichen Konsequenzen. Ein bekanntes Beispiel ist ein Bußgeld, das beim Fahren ohne Winterreifen verhängt werden kann. Zudem kann dies erhebliche Auswirkungen auf Kaskoversicherungen haben, da der Versicherungsschutz bei unfallbedingten Schäden auf winterlichen Straßen durch die Verwendung falscher Reifen eingeschränkt werden könnte.
In Anbetracht der Vorfälle in der Region zeigen diese Ereignisse deutlich, wie wichtig es ist, sich an die Verkehrsregeln zu halten und für die jeweiligen Wetterbedingungen entsprechend vorbereitet zu sein. Der Unfall in Fügenberg ist ein trauriges Beispiel dafür, welche Folgen Unachtsamkeit und Unkenntnis in Bezug auf die Winterreifenpflicht haben können, insbesondere in den schneereichen Monaten.