
Hessen Mobil hat am 18. Januar 2025 mit zahlreichen Gehölzpflegearbeiten im Kreis Bergstraße begonnen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Diese Maßnahmen, die von der Straßenmeisterei Bensheim und der Straßenmeisterei Beerfelden durchgeführt werden, zielen darauf ab, Sträucher und Bäume in einem Zustand zu halten, der Sicht auf Fahrbahn und Verkehrsschilder nicht behindert. Die Arbeiten, die entlang wichtiger Verkehrsstraßen wie der Bundesstraße 47 und der Landesstraße 3120 stattfinden, sind voraussichtlich bis Ende Februar abgeschlossen.
Gemäß rheinmainverlag.de sind die Rückschnitte auch an Kreisstraßen, wie der K 57 bei Unter-Hambach und der K 11 bei Ober-Liebersbach, geplant. Bei den Arbeiten kann es während des Rückschnitts zu kurzzeitigen Verkehrsstörungen kommen, wobei in der Regel nur eine Fahrbahnseite gesperrt wird.
Umfang der Gehölzpflege
Die Gehölzpflege umfasst ca. 15.200 Kilometer an Grünflächen entlang hessischer Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, wobei diese Flächen beinahe die Hälfte der Fahrbahnen einnehmen. Dr. Rupert Pfeiffer, Abteilungsleiter Betrieb und Verkehr bei Hessen Mobil, hebt den hohen Aufwand hervor, der mit diesen Pflegearbeiten verbunden ist. Fachfirmen werden beauftragt und spezielle Geräte gemietet, um die Arbeiten effizient und gemäß den festgelegten Grundsätzen durchzuführen. Dies schließt das Schneiden oder Fällen von Bäumen gefolgt von einem bündelnden Abtransport des Schnittguts ein, das zunächst am Straßenrand lagert, wie hessen.de berichtet.
Die Notwendigkeit dieser Rückschnitte rechtfertigt sich nicht nur aus Gründen der Verkehrssicherheit, sondern steht auch im Kontext von Naturschutz und gesetzlichen Vorgaben. Das Bundesnaturschutzgesetz strikt regelt die Zeiten für Gehölzpflegearbeiten, insbesondere um den Schutz von Brut- und Fortpflanzungsstätten zu gewährleisten. Es werden Rückschnitte nur in enger Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden durchgeführt, was auf die hohen Anforderungen angesichts von Naturschutzanliegen hinweist, wie stadtundgruen.de erläutert.
Abwägung zwischen Naturschutz und Verkehrssicherung
In den letzten Jahren haben gerichtliche Entscheidungen an Bedeutung gewonnen, welche die Abwägung zwischen Verkehrssicherungspflichten und Naturschutz vorantreiben. So fordert das OVG Sachsen-Anhalt, dass eine naturschutzrechtliche Befreiung zur Gefahrenabwehr nur bei zwingender Notwendigkeit erfolgen kann. In anderen Fällen, wie beim VG Neustadt/Weinstraße, wurden Anträge auf naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen abgelehnt, wenn Eingriffe in Fortpflanzungsstätten nachgewiesen wurden.
Diese Balance zwischen den Erfordernissen des Natur- und Umweltschutzes sowie der Sicherheit im Straßenverkehr stellt eine komplexe Herausforderung dar. Verkehrsteilnehmer werden daher von Hessen Mobil aufgerufen, besondere Aufmerksamkeit zu zeigen und die Mitarbeitenden der Straßenmeistereien und der Fachfirmen zu schützen, während die Gehölzpflegearbeiten weiter vorangetrieben werden.
Für detaillierte Informationen zur Durchführung der Arbeiten und deren Hintergründe stehen weitere Informationen auf der Website von Hessen Mobil zur Verfügung.